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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nero171186
11.05.2008, 15:21 Uhr

Verstoß nach Neuerteilung

Hallo,

ich wurde vor ein paar Minuten in einer 60 Zone mit 33km/h ausserorts gelasert.

Das jedoch nach mehreren schweren Verstößen in der Probezeit.

Ich habe am 31.01.2005 den Führerschein erhalten.

Dann ein schweres Vergehen - AFS + 2Jhr. Verlängerung

ein weiteres schw. Vergehen - empfehl. Verkehrspsych. Beratung - nicht dran teilgenommen!

ein weiteres Vergehen - Führerscheinentzug 3 Monate - Neu Erteilung und meines Erachtens eine Probezeitverlängerung um die 3 Monate.

Keine MPU nie Alkohol oder Drogen.

...Was passiert nach meinem heutigen Verstoß? Ich kann nichts aussagekräftiges finden.

Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nero171186
11.05.2008, 16:11 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Witzig...
Natürlich meinte ich "zuschnell". Aber Sinnfreie Beiträge müssen auch sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nero171186
12.05.2008, 00:24 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Hast du schlecht geschlafen oder kannst du einfach nicht richtig lesen?

Meine Frage wahr:

"...Was passiert nach meinem heutigen Verstoß? Ich kann nichts aussagekräftiges finden."

Leider hast du bisher auch nur Sinnloses Zeug von dir gegeben und nichts davon beantwortet meine Frage auch nur annähernd. Wenn du also so freundlich wärst und deine Beiträge für dich behalten könntest, währe ich dir sehr verbunden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.05.2008, 01:38 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Nabend.
Dich interessiert-neben dem Bußgeld und den Punkten- vermutlich ja die fahrerlaubnisrechtliche Seite. Die sieht leider nicht allzu rosig aus.

Ich vermute mal, dass Du Dich noch in der (verlängerten) Probezeit befindest, oder?
Diese wurde übrigens nur einmal verlängert (beim ersten A-Verstoß).
Jedoch ruht die Probezeit in der fahrerlaubnislosen Zeit, kommt also letztendlich auf dasselbe raus.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird nun in absehbarer Zeit nach Rechtskraft des Verstoßes eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) von Dir fordern. Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis unbefristet entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis kann dann erst nach Beibringen einer positiven MPU erteilt werden.

Zur erfolgreichen MPU bedarf es intensiver Vorbereitung. Solltest Du Dich ernsthaft mit Deinem Verhalten auseinandersetzen und Deine Probleme aufarbeiten ist die MPU durchaus zu schaffen. Du solltest Dich frühzeitig mal nach einem kostenlosen Infoabend bei einem MPI (-Institut) erkundigen, da erfährt man so allerhand Wissenswertes rund um die MPU.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nero171186
18.05.2008, 14:14 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Danke für deine Antwort.
Wie ist das denn jetzt mit einem weiteren Entzug? Muss ich meinen Führerschein wieder abgeben, für 3 Monate und in der Zeit eine MPU machen oder muss ich nur in einem bstimmten Zeitraum eine MPU machen?

Ich frage nur weil ich sehr abhängig vom Führerschein bin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
22.05.2008, 15:44 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Wenn man "sehr abhängig" vom FS, dann fährt man auch entsprechend - gerade in der Probezeit. Seinen FS bekommt man wg. "Kleinigkeiten" auch nicht mal eben 3 Monate entzogen.

Mitleid bekommst Du hier nicht - gerade wenn man so mit den Usern umgeht, die durchaus lesen können.

Ka-Fahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2008, 18:04 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

» Wie ist das denn jetzt mit einem weiteren Entzug? Muss ich meinen Führerschein wieder abgeben, für 3 Monate und in der Zeit eine MPU machen oder muss ich nur in einem bstimmten Zeitraum eine MPU machen? «

Wie ich schon sagte: Der Ablauf ist etwas anderes. Die Fsst wird Dir eine Frist setzen, eine positive MPU beizubringen, die ist in der Regel recht kurz, Du solltest schon vorher anfangen, Dich darauf vorzubereiten.
Bei Nichtbestehen wird die FE entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
26.05.2008, 17:44 Uhr

zu: Verstoß nach Neuerteilung

Welche Delikte hast du dir denn in der Probezeit zu Schulden kommen lassen? Würde mich interessieren weil ich auch 3 Verstöße in der Probezeit habe und mich frage ob ich zur MPU muß oder nicht. Du mußtest ja nicht hin zu diesem Zeitpunkt. Also: Welche Verstöße sind dir passiert??? Gruß Alela

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Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen