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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ralphp1970
10.05.2008, 00:33 Uhr

bin ich ganz alleine schuld ?ß

hallo
hatte heute morgen auf dem weg zur arbeit einen unfall mit meinem mx5
ich fuhr auf einer landstrasse tempo 100 erlaubt vor mir ein taxi genauen abstand kann ich jetzt nicht mehr sagen waren aber schon gut 75 m ein entgegenkommendes fahrzeug (fokus )will links abbiegen und übersieht das taxi der sieht das taxi bremst ab und bleibt auf halber fahrbahn stehn der taxi fahrer macht eine vollbremsung und bleibt neben den (FOKUS) stehn ich hatte noch kurz überlegt ob ich links oder recht dran vorbei komme entscheide mich dann doch für eine vollbresmsung und ramme das taxi .
polizei kommt 1. FOKUS fahrer steht im unfallbogen an stelle 1 hat nichts am auto bekommt laut polizei ein bußgeld und punkte
ich komme für den schaden am taxi auf weil ich drauf gefahren bin bekomme auch ein bußgeld und punkte mein mx 5 hat totalschaden
jetzt kann es sein das die versicherungen eine 70 zu 30 regelung finden für das taxi
und ich ??? mein mx 5 geht auf meine kappe ???hab ich da kein anrecht auf eine teilzahlung der FOKUS versicherung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
10.05.2008, 02:26 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Ganz einfache Sache: Dein Sicherheitsabstand war mit Sicherheit eines - und zwar ganz sicher nicht ausreichend. Weil sonst wärst du noch vor dem Taxi zum stehen gekommen. Der Ford Focus kriegt für die Vorfahrtsmißachtung seine Strafe und du deine für den mangelhaften Sicherheitsabstand. Beides voneinander unabhängig. Der Taxifahrer hat hier nichts mit zu tun, der kriegt höchstens als Geschädigter von deiner Versicherung die Kohle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.05.2008, 09:07 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

»jetzt kann es sein das die versicherungen eine 70 zu 30 regelung finden für das taxi
und ich ??? mein mx 5 geht auf meine kappe ???hab ich da kein anrecht auf eine teilzahlung der FOKUS versicherung«



Bitte nur mal kurz nachdenken:

Wem nutzt denn eine Schuldaufteilung wirklich?

Genau, sie nutzt nur, und wirklich nur den Versicherungsgesellschaften.
Die Schadenssumme wird für jede Gesellschaft etwas kleiner und man kann gleich zwei Schadenfreiheitsrabatte zurückstufen und fortan - rechtlich völlig korrekt - bei zwei Versicherungsnehmern mehr Geld kassieren.

Und solange, wie die Gerichte für die Klärung brauchen, wird überhaupt nichts bezahlt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.05.2008, 09:19 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Wenn wir mal annehmen, daß Du bei 100 km/h
sofort eine Gefahrbremsung einleitest (unter optimalen äußeren Bedingungen!), dann hast Du einen Anhalteweg von ca. 80 m!

Da Du aber sagtest, daß Du gezögert hast bzw. überlegt, was die richtige Lösung ist, dann verlängert sich der Reaktionsweg!

Bei 1,5 Sekunden Reaktionszeit ist der Anhalteweg somit ca. 93 m lang,
bei 2 Sekunden verlängert er sich auf ca. 107 m!

D.H.: Dein Abstand war in jedem Fall zu gering, bzw. Dein Abstand/Puffer wurde immer kleiner, je länger Du überlegt hast!

Und das ist nicht die Schuld des Focusfahrers!

Tipp:
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/service/2.6.5.4.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
10.05.2008, 10:24 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Und wir erinnern uns an die Fahrschulzeit....

Abstand = Halber Tachowert.
Bei 100 km/h sind also 50 Meter Abstand angebracht (außerorts) Somit hatte der TE keinen zu geringen Abstand. Dass er innerhalb des Abstandes nicht zum stehen kam, kann diverse Ursachen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.05.2008, 18:44 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

»Abstand = Halber Tachowert.
Bei 100 km/h sind also 50 Meter Abstand angebracht (außerorts) Somit hatte der TE keinen zu geringen Abstand. Dass er innerhalb des Abstandes nicht zum stehen kam, kann diverse Ursachen haben.«


z.B. dass ihm die Fähigkeit zum Abschätzen von Entfernungen nicht in die Wiege gelegt wurde oder dass bei seiner Abstandsangabe nur ein Komma gefehlt hat oder...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
11.05.2008, 08:37 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Und diese Frage kommt noch auf:

Hat ralphp1970 eine Vollbremsung eingeleitet, nachdem er gemerkt hat, daß Ausweichen nicht hilft,
oder hat er geglaubt voll zu bremsen?

Wer schonmal beim Sicherheitstraining war, weiß wovon ich spreche!

Wobei die Sitzeinstellung hierbei eine große Rolle spielt und ob man auch wirklich richtig auf der Bremse bleibt!
Andererseits hätte eine sofortige Vollbremsung nur den Schaden vermindert, aber nicht den Unfall verhindert!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
11.05.2008, 11:42 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

<<Andererseits hätte eine sofortige Vollbremsung nur den Schaden vermindert, aber nicht den Unfall verhindert!>>

Kannst du mir das mal vorrechnen? Wenn der Abstand tatsächlich 75 Meter betrug, hätte das auf jeden Fall gereicht um zum Stehen zu kommen. Das Taxi vor dem TE ist ja nicht innerhalb von 2 Metern zum Stehen gekommen, sondern hatten auch einen entsprechenden Anhalteweg. Dementsprechend hatte der TE die 75 Meter Abstand PLUS den Anhalteweg des Taxis um vor diesem zum Stehen zu kommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
12.05.2008, 09:12 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Reaktionsweg (eine Sekunde Reaktionszeit):
(100km/h : 10) x 3 = 30 m

Bremsweg (Vollbremsung):
(100 : 10) x (100 :10) :2 = 50 m

Anhalteweg = 80 m

Ralph hatte 75 m Abstand!

Er sagte, er hätte kurz überlegt, ob er links oder rechts vorbei fährt und sich dann für eine Vollbremsung entschieden:

...kurz überlegt:

Reaktionszeit 1,5 Sekunden = 42 m Reaktionsweg

Reaktionszeit 2 Sekunden = 56 m Reaktionsweg

Ergibt also folgende Anhaltewege:

1. 80 m (optimale Bedingungen / 1 Sek. Reak.Zeit)
2. 92 m (optimale Bedingungen / 1,5 Sek. Reak.Zeit)
3. 106 m (optimale Bedingungen / 2 Sek. Reak.Zeit)

M.E. hätte es in jedem Fall gekracht! Vorallem dann, wenn der Taxifahrer die Vollbremsung sofort und schlagartig ausgeführt hat! Und ganz besonders dann, wenn der Taxifahrer aufgrund seiner (meistens) hohen Fahrerfahrung die Situation schon vorher "erahnt" hat und seine Geschwindigkeit schon verringert hatte, bevor er die Vollbremsung eingeleitet hat. Somit wäre Ralphs Abstand beim Fahren zwar 75 m gewesen, aber in dem Moment wo der Taxifahrer die Situation und die Folgen erahnt, schlagartig kleiner gewesen! Denn wenn man nur den Fuß vom Gas nimmt wird ja bekanntermaßen das Fahrzeug schon langsamer, ohne daß die Bremsleuchten angehen!

Liege ich da so falsch? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
13.05.2008, 10:11 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Wenn man in der Rechnung von Drummer den Bremsweg des Taxis berücksichtigt, dann hätte der TE mit 45 m Abstand zum Taxi zum Stehen kommen könen.
Ohne die Falschreaktion, trotz kritisches Verkehrslage zunächst überholen zu wollen, hätte also das Auffahren leicht vermieden werden können. Und für diese Fehlreaktion ist nicht ein anderer verantwortlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.05.2008, 10:26 Uhr

zu: bin ich ganz alleine schuld ?ß

Wie schon gesagt wurde.
Abstand = halber Tachowert.

Sollte eigentlich auch in fast jeder Situation ausreichen.
Der Vorausfahrende kommt ja auch nicht innerhalb von 0 Metern zum stehen.
Hier wurde wohl doch ziemlich lange gezögert oder nicht genug gebremst.

Natürlich ist es aus einfacher Sicht der Fokus - Fahrer, derjenige der den Taxifahrer zum stehen gezwungen hat, somit also auch Ursache für deinen Schaden (ohne die Vollbremsung des Taxis hättest du natürlich keinen Schaden).

Sei froh, dass nicht mehr passiert ist. Den Schaden wird ja deine Versicherungen übernehmen. Haste halt ein paar Euro im Monat weniger in der Tasche.

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