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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffihier
19.04.2008, 19:24 Uhr

Abstand...

Hallo
Ich habe einen zeugenfragebogen bekommen in dem steht das ich den abstand auf der autobahn nicht eingehalten habe. Geschwindigkeit war 114km/h und der abstand nur 18 m und damit weniger als 4/10 des haben Tachowertes.Meine Frage jetzt: Im Bussgeldkatalog steht 60 EUro und 2 Punkte stimmt das ? .. zu dem Zeitpunkt war ich noch in der Probezeit passiert jetzt in der hinsicht noch mehr? passiert ist es am 18.02 dieses Jahres und ende Februar war erst die Probezeit zu Ende. Jetzt habe ich erst bescheid bekommen.

Ich würde mich freuen wenn sie mir weiterhelfen könnten. Danke und Gruss Steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
19.04.2008, 19:56 Uhr

zu: Abstand...

Das ist wohl dumm gelaufen. Du wirst eine Anordnung zum Aufbauseminar bekommen und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert werden. Dazu kommt das von dir bereits genannte Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist