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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern charlie
29.03.2008, 20:21 Uhr

vorladung zur polizei-was bedeutet das?

Hallo. Ich bin leider innerhalb der letzen drei Monate zweimal mit über 21 km/h (aber wenigen als 25)zu viel geblitzt worden. Beim ersten mal habe ich das Anhörungsschreiben ausgefüllt und zurückgeschickt. Natürlich ohne Erfolg. Beim zweiten mal habe ich nichts zurückgeschick, da ich dachte, man müsse nur etwas dazu schreiben, wenn man Einspruch erheben will. Ist das nicht so? Na jedenfalls habe ich jetzt eine Aufforderung zugeschickt bekommen, persönlich zur Polizei zu kommen? Jemand ne Ahnung, was das zu bedeuten hat? Kann es sein, daß mehrere Autos auf dem Radarbild sind, oder so etwas? Oder wollen die den Führerschein gleich einbehalten? Oder ist das einfach nur, weil ich den Anhörungbogen nicht zurück geschickt habe? Macht es Sinn da vorher anzurufen? Oder sich anderweitig vorzubereiten?
Danke Gruß Charlie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.03.2008, 23:58 Uhr

zu: vorladung zur polizei-was bedeutet das?

Hast Du einen Zeugenbefragungsbogen oder einen Anhörungsbogen bekommen?
Es sieht so aus: Auf dem AB bzw. ZB hast Du nicht zugegeben, der Fahrer zu sein. Also läd man Dich nun vor, um das geschossene Photo mit Dir persönlich abzugleichen.
Einer polizeilichen Vorladung musst Du nicht folgen. Wenn Du fernbleiben möchtest, ist es natürlich netter, vorher abzusagen.
Desweiteren empfiehlt es sich, keine Angaben zum Tathergang zu machen.

Wenn es allerdings keine besonderen Umstände gibt, bringt auch das Fernbleiben nichts- es wird ein Bußgeldbescheid folgen.
Du kannst übrigens davon ausgehen, daß das Bußgeld diesesmal "angemessen erhöht" wird.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern charlie
30.03.2008, 18:11 Uhr

zu: vorladung zur polizei-was bedeutet das?

Danke für die Info-werde da mal anrufen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie wirkt sich eine wesentliche Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks aus?

Der Reifenabrieb nimmt zu

Der Schadstoffausstoß nimmt ab

Der Kraftstoffverbrauch nimmt zu