Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bernd78
26.03.2008, 11:48 Uhr

Beifahrer

Mal eine Frage, ich warte im Moment auf meinen Führerschein und muss demnaechst zur MPU. Vor kurzem war ich bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss Beifahrer (auch alkoholisiert), Name wurde aufgenommen und blasen musste ich auch. Taucht dies in meiner Akte auf bzw. bekommt die MPU-Stelle davon etwas mit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
27.03.2008, 22:37 Uhr

zu: Beifahrer

Hmm... gute Frage!

Wieso mußtest Du denn als Beifahrer blasen?

Hab ich auch noch nicht gehört!

Und wenn Du noch keine Fahrerlaubnis hast, hast Du ja auch eigentlich keine Akte, es sei denn, Du wärest schon mal ohne FE gefahren!

Mal davon abgesehen machst Du Dich als Beifahrer doch nicht strafbar oder handelst ordnungswidrig, wenn Du "einen" hebst!
Es sei denn, Du hättest dem Fahrer ins Lenkrad gegriffen, oder so!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.03.2008, 22:46 Uhr

zu: Beifahrer

Hm, da bleiben Fragen offen, ohne deren Klärung eine Antwort schwierig ist:

1) Warum musst Du zur MPU?
2) Wann war der Unfall?
3) Was ist dort passiert?
4) Warum musstest Du pusten?
5) Wurde Dir Blut abgenommen
6) Wie hoch war die Atem- oder Blutalkoholkonzentration?

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 1

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h