|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Yoshi08
17.03.2008, 23:12 Uhr
Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Hallo!
Wenn ich jetzt zum Beispiel einen A-Verstoß oder 2 B-Versöße begehe, muss ich dann auch (bin 16, habe ein 3/4 Jahr schon meine Klasse m) in das Aufbauseminar für Fahranfänger gehen, sofern man mich erwischt?
Vielen Dank!
Yoshi08
Drummer
17.03.2008, 23:17 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Nein, Du bist nicht in der Probezeit!
Das ist eben, wie man es sieht der Vorteil, aus meiner Sicht der Nachteil der Klasse M, bzw. aller nationalen Fahrerlaubnisklassen!
Du bekämst ein Bußgeld, ggf. Punkte, ein Fahrverbot, oder Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Wenn Du es aber schaffst viele Punkte zu sammeln, müßtest Du zum ASP.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/punkte.php
Yoshi08
17.03.2008, 23:25 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Jaja, so ist das eben Simmer mal ehrlich, ich denke jeder Mensch würde jeden Tag viel Geld zahlen müssen, wenn alles entdeckt werden würde... Jedes Hupen, jedes nicht gemachte blinken beim Überholen oder Abbiegen, jedes zu schnelle Fahren, noch Drüberfahren beu gelb oder rot
Ist zwar jetzt off-Topic, will aber nix Neues aufmachen: Wenn wie in den großStädten oft mehrere Fahrstreifen zum Beispiel da sind, um nach rechts oder links abzubiegen, blinkt fast niemand, weil man würde ja fast denken, dass man blinkt, um noch den Fahrstreifen zu wechseln.. Muss man dann auch nicht blinken oder ist das falsch?
carhol
18.03.2008, 00:08 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
>> Wenn wie in den großStädten oft mehrere Fahrstreifen zum Beispiel da sind, um nach rechts oder links abzubiegen, blinkt fast niemand, weil man würde ja fast denken, dass man blinkt, um noch den Fahrstreifen zu wechseln.. <<
muss man das jetzt verstehen oder bin ich nur zu müde ?
holger
Yoshi08
18.03.2008, 10:25 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Ich meine, wenn es mehrere Fahrstreifen gibt, die nur dau da sidn, um rechts... ach egal, ich zeichne was...
http://img329.imageshack.us/img329/334/fahrstreife
nup4.jpg
Hier, schaut auf dem Bild, die Autos, die sich auf Fahrstreifen 4 befinden, sollen die auch den Blinker nach rechts einschalten oder nicht? Ich finde, die würden damit nur signalisieren, dass sie zum Fahrstreifen 5 wechseln wollen... Wir haben so eine Straße, die genau so ist, aber um ehrlich zu sein, da wird weder auf Fahrstreifen 4, noch auf 5 geblinkt...
Vielen Dank schon jetzt!
Yoshi08
carhol
18.03.2008, 10:34 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
steht da ein schild "abknickende vorfahrtstrasse" ?
holger
corsa-ultrablau
18.03.2008, 12:37 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Lies doch einfach mal § 7 (5) und § 9 (1) StVO.
Georg_g
18.03.2008, 15:34 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Die StVO gibt nicht auf alle Frage des täglichen Lebens eine Antwort.
@ Yoshi08: Wenn du auf deiner Zeichnung auf Fahrstreifen Nr. 4 bist, dann bist du - streng nach dem Wortlaut der StVO - zum Blinken verpflichtet, weil du abbiegst. Je nach Einzelfall kann es aber tatsächlich sinnvoller sein, hier nicht zu blinken, wenn andere den Blinker als beabsichtigten Fahrstreifenwechsel auffassen könnten.
Ich würde vermutlich nur zu Beginn einige Zeit lang blinken, damit die Fahrer auf Spur Nr. 3 erkennen, dass ich rechts abbiegen will. Stehe ich dann im Stau vor der Ampel, würde ich den Blinker ausschalten.
corsa-ultrablau
18.03.2008, 17:36 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Mit ein wenig gesundem Menschenverstand hätte der TE diese Frage auch selbst beantworten können - aus diesem Grund verwies ich ihn nur auf die StVO (um ihm ein wenig zum selbständigen Denken zu verhelfen).
-duckundweg-
Yoshi08
20.03.2008, 10:03 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
@Georg_g
Ja, genau so meine ich es ja auch, es ist wirklich sinvoller, dort NICHT zu blinken, weil man dort dann denkt, dass man die Spur wechseln will... Aber da ist die StrVO eben nicht gut ausgebaut
Ich habe einmal gesehen, wie einer auf Streifen 4 rechts geblinkt hat und sofort hat man ihm auf Streifen 5 einen Platz gemacht, aber dieser hat das auch gemacht, weil er den Fahrstreifen wechseln wollte
Ja @corsa, ich weiß, dass man da mit gesundem Menschenverstand dann eher uaf Streifen 4 nicht blinken sollte, wollte eben nur sicher gehen, wie es in der Rechtslage aussieht
corsa-ultrablau
20.03.2008, 19:01 Uhr
zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m
Weißt Du jetzt etwa Bescheid?
Für alles und jedes kann es keine Gesetze und Verordnungen geben. Dann gilt eben § 1 StVO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich hier einstellen?
Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen
Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen
Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|