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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brigitte
09.01.2008, 19:53 Uhr

Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

Habe mir vor etwa einer Stunde eine Beule an meinem Auto, noch kein Jahr alt durch Eigenverschulden zugezogen. Ich war schuld.
An dem anderen Auto war nichts zu sehen und der Mann ist auch ohne meine Nummer aufzuschreiben gleich weitergefahren. Wie verhalte ich mich jetzt. Soll ich meine Versicherung anrufen? Habe erst seid 9.11.2007 den Füherschein. Der Schaden ist bestimmt teuer, muss bestimmt die Tür ausgwechselt werden. Obwohl es nur ein paar Dellen sind.
Soll ich das ganze einfach so lassen?? Bitte helft mir. Danke

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09.01.2008, 20:10 Uhr

zu: Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

Wenn du eine Vollkasko hast dann melde dich da. Bei der Haftpflicht braucht du dich erst melden wenn der andere wiedererwarten doch nochmal auftaucht....

Zu dem Schaden. Also i weis ja nicht wie du das angestellt hast. Aber wenn das andere Auto gar nichts abgegrigt hat kann ich mir schwer vorstellen dass du einen neu Türe brauchst.

mfg
Alex

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09.01.2008, 20:56 Uhr

zu: Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

Habe jetzt doch bei meiner Versicherung obwohl ich keine Vollkasko habe angerufen. Die gaben mir den Tipp bei Smart-Repair im Internet zu suchen. Die kümmern sich um solche Dellen und leichte Lackschäden für einen günstigen Preis.
Werde dort morgen mal anrufen. Ich habe nur Angst das der andere Autofahrer sich doch noch mal meldet und behauptet der hätte doch einen größeren Schaden. Der hatte ja seine Frau dabei als Zeugen. Ich war ja alleine. Aber der hat selbst gesagt das bei ihm nichts zu sehen sei.

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09.01.2008, 21:12 Uhr

zu: Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

mach doch vor dem Reparieren ein paar Fotos vom Schaden und dann mach dir noch einen "Aktenvermerk" wie der Mensch aussahr und was genau er gesagt hat. Dann kannst du gegen die 2 Möglichen Dinge "großer Schaden" und "Fahrerflucht" etwas dagegenhalten, was die Frau als Zeugen schnell ausschalten wird, da sie ja sowieso befangen ist...aber mach dir mal keine sorgen, da wird bestimmt nichts kommen. Wenn etwas wäre hättet ihr es ja beide gesehen oder war es so dunkel?

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10.01.2008, 13:00 Uhr

zu: Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

Die Frau ist nicht "sowieso befangen".

Das cleverste wäre doch, beide Fahrzeuge noch am Unfallort zu fotografieren (mit der modernen Handytechnik ja auch kein Problem mehr).

Ich weiß leider zu gut, wie es ist, wenn man für Schäden, die man ohne Mühe wegpolieren kann plötzlich Kostenvoranschläge von über 1000 EUR bekommt!

Ich werde in Zukunft auf jeden Fall bei jedem Unfall die Polizei rufen.

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10.01.2008, 13:13 Uhr

zu: Beule auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum

Sie ist doch "sowieso befangen". Ich meine das so, dass sie es als einziger Zeuge und wenn dann auch noch meine Tipps befolgt wurden (siehe oben) verdammt schwer haben wird, dem richter weiszumachen, dass es anders war. Wenn es jetzt ein fremder serioöser Mensch wäre hätte dieser es schon vieel leichter. Ein nachträgliches Bild mit einer guten Digicam ist auch schon viel Wert. Aber stimmt, je schneller das Bild gemacht wird desto besser. Nur weil solche Kostenvoranschläge kommen muss man ja noch lange nicht zahlen, oder ;)

PS: Was ich unbedingt loswerden muss weils einfach so cool ist. Wurde heute am Zebrastreifen von einem viel zu schnell fahrenden fast umgenietet (bin grad noch weggesprungen) Von der anderen Seite kam ein Polizeiauto - der hat sich natürlich gleich mal alles aufgeschrieben :D

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

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Taxen

Linienbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

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