Manu0815
22.11.2007, 16:48 Uhr
2 Vergehen in der Probezeit
Servus,
Ich habe vor ca. 18 Monaten einen Unfall gebaut mit Alkohol,musste eine Nachschulung besuchen,6 Monate Sperre gehabt,Führerschein wiedererlangt.Vor 2 Tagen wurde ich geblitzt mit ca. mind. 23 Km/h Überschreitung in der 50er Zone..Meine Frage was kann auf mich zukommen?Danke schonmal für Antworten
mfg
durbanZA
22.11.2007, 17:02 Uhr
zu: 2 Vergehen in der Probezeit
Hallo, willkommen im Forum.
Sollte nun tatsächlich ein Bußgeldbescheid über einen A- Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h) rechtskräftig werden, wird die Fahrerlaubnisbehörde in absehbarer Zeit eine MPU von Dir fordern.
Sollte diese nicht bestanden werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundlage dafür ist § 2a Abs. 5 S. 5 StVG.
Auf die MPU solltest Du Dich frühzeitig und sorgfältig vorbereiten, damit diese bestanden werden kann.
mfG
Durban