Swenbravo
20.11.2007, 19:56 Uhr
Alkohol
Hallo ich bin am Sammstag abend von der Polizei kontroliert worden, und die haben einen alkohol test gemacht, der dann 0,51Promile anzeigte, aber sie haben mir kein blut abgenomen. Der freundliche Polizist meinte ich würde nun meinen schein, denn ich seit 14 jahre besitzte nun für einen mon. abgeben habe aber noch keine prob. mit alkohol am steuer gehabt was kann ich dagegen tun?
Rechtsanwalt?
daniel20
20.11.2007, 20:43 Uhr
zu: Alkohol
Hallo!
Ein mobiler Alkohol-Test ist nicht vor Gericht verwendbar. Sondern dies ist nur möglich mit einer Blutprobe oder mit einem Stationären Alkohol-Test. Somit würde Ich mir an deiner Stelle erstmal keine weiteren Gedanken machen. Du bekommst noch Post von denen in den Du das Recht hast Einspruch einzulegen. Tu dies auf jeden Fall immer. Solltest du dann Gerichtliche Termine bekommen, solltest du einen Anwalt einschalten, der dich dann auf jeden Fall raus haut! Hoffe Ich konnte dir helfen. MFG Daniel
Crashkid
21.11.2007, 05:59 Uhr
zu: Alkohol
§ 24a StVG :
"Sie führten das o.a. Kfz. mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug ... mg/l."
Crashkid
21.11.2007, 06:00 Uhr
zu: Alkohol
Achja: 250 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
durbanZA
21.11.2007, 19:08 Uhr
zu: Alkohol
Zum Verfahren:
Du wirst einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn Du gegen diesen Einspruch einlegst, wird ein Gerichtstermin anberaumt.
An dem Verfahren an sich ist aus der bisherigen Sachlage nichts auszusetzen.
Der Monat Fahrverbot sgehört zum Regelsatz.
Als Ersttäter kannst Du den Antrittszeitraum des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten selbst wählen.
mfG
Durban
minho
25.11.2007, 22:26 Uhr
zu: Alkohol
Aber warum willst du was dagegen tun?
Wenn man was trinkt und dann Auto fährt, ist dieses Risiko gegeben, und das sollte man doch eigentlich nach 14 Jahren Führerschein wissen...