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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Wendel Clark
13.11.2007, 19:45 Uhr
Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Hallo,
Folgender Fall:
Ich fahre alleine mit meinem Wagen in der Früh in Richtung Arbeit. Die Sichtverhältnisse sind bei dem Nebel ca. an die 100 m. Fahre auf einer Bundesstraße und überhole ein anderes Fahrzeug mit ca 80 km/h (das überholte Fahrzeug ca. 50 km/h).
Nun musste ich aber leider etwas apruppt vor dem Wagen der Frau einscheren, da auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer ankam und so erst spät gesehen wurde. Die Frau musste stärker abbremsen (keine Vollbremsung) und fühlte sich genötigt.
Danach verfolgte mich die Frau in Richtung naheliegender Ortschaft und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam. In der Ortschaft fuhr sie mir unentwegt nah hinten auf und betätigte die Lichthupe. Ich musste bremsen, da ich dachte, das vor mir ein Wagen aus einer Ausfahrt herausfährt. Dadurch fühlte sich die dicht auffahrende Frau hinter ihm erneut genötigt abzubremsen. Ausserdem sagte sie bei der Polizei aus, ich wäre in der Ortschaft 80 km/h gefahren. Naja, das könnte sie wohl auch nur sagen, wenn sie ähnlich schnell drangewesen wäre. Ausserdem war's ein Unfug, da ich in dieser Ortschaft immer nur an die 40 fahre, da es die engen Gassen gar nicht anders zulassen.
Nun habe ich eine Anzeige bekommen, da mich die Frau wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung (Frau hatte nach der Bremsaktion etwas Schmerzen vom Gurt, wurden aber nicht ärztlich bestätigt) im Straßenverkehr angezeigt hat. Was kann nun auf mich zukommen? Besteht auch die Möglichkeit, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Andere Personen waren nicht beteiligt, nur die Frau und ich.
Cu
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Wendel Clark
13.11.2007, 22:32 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Naja, Der Polizist hatte mir kurz gesagt, wie sie das geschildert hat ...
Ungefähr in diesem Wortlaut (Auszüge) ...
... Wurde bei Nebel mit einer Sichtweite von 60-80 m von dem mir folgenden Fahrzeug überholt. Dieser musste nach dem Überholvorgang eiligst wieder vor mir einscheren, da ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn nahte. Dadurch wurde ich zu einer stärkeren Bremsaktion (keine Vollbremsung) gezwungen ... was bei mir Schmerzen in der Brust durch den Gurt verursachte ...
... Danach folgte ich dem Wagen in die nächstgelegene Ortschaft und gab ihm mehrmals Zeichen mit der Lichthupe um ihn zur Rede zu stellen. Der Fahrer "raste" mit ca. 80 Sachen durch die Ortschaft und dieser bremste mich aus, als ich dicht hinter ihm fuhr ...
Das waren mal Auszüge ...
Ausserdem hatte ich schon ne Aussage gemacht bei der Polizei ... hatte nur gesagt, dass ich mich da kaum erinnern kann. Kann sein, dass ich da jemanden überholt habe, aber für mich war das ein stinknormaler Überholvorgang wie 1000 andere auch, deshalb hab ich das auch nicht mehr so im Gedächtnis. Und durch die Ortschaft bin ich sicher nicht mit 80 gefahren, da die Straßenverhältnisse dies dort gar nicht zulassen würden und ich mich immer an die Geschwindigkeitsvorschriften halte.
Man sagte mir andererorts mal, dass die Tatsache, dass ich sie in der Ortschaft ausgebremst hätte, wohl schwerwiegender wäre ...
Aber dazu kann ich nur sagen:
Wenn ich als Fahrer denke, dass in meiner Sichtweite ein Autofahrer aus ner Einfahrt rausfährt, ohne auf den Verkehr zu achten und ich deshalb von ca. 50 auf 15-20 runterbremse (dann ist das eine normale Reaktion) und sie keinen genügenden Abstand hinter mir hält und mich regelrecht "verfolgt", dann ist das wohl mehr ihre Schuld. Was ja schon die Aussage "dicht hinter ihm fuhr" zeigt. Oder wäre es besser gewesen, ich wäre dem anderen im schlimmsten Falle reingebrettert? Man hat immer dem Verkehr angepassten und sowieso genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten, so hatte ich das jedenfalls mal gelernt ...
Und wenn ich wie sie sagte 80 gefahren bin und ich sie dann ausgebremst hätte, dann behauptet sie damit indirekt, dass sie genauso schnell gefahren ist ...
Naja, wenn da noch was nachkommt, dann werde ich nen Anwalt einschalten, nen Rechtsschutz habe ich ja. Wäre vielleicht Unsinn, den jetzt schon einzuschalten, da dass auch schon Geld kostet. Für den Fälle, dass dann doch nichts nachkommt. Beim Fall der Fälle würds ja auch noch genügen, oder?
blubbersche
13.11.2007, 22:48 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Da ich leider noch nicht einmal einen Führerschein habe und auch sonst nicht wirklich Ahnung vom deutschen Rechtssystem möchte ich einach mal ein Kommentar abgeben dass deine Frage überhaupt nicht beantwortet..
Ich finde es schon ziemlich lächerlich wie sich die Fahrerin verhält. Hat Deutschland nichts besseres zu tun als sich gegenseitig zu verklagen? Und so wie sich es anhört scheint ihr ja acuh nichts großartiges passiert gewesen zu sein.. Ich würde aus reiner Naivität behaupten dass die "Brustschmerzen" sehr unrealistisch sind wenn ich mir diene schilderung anhöhre...
Naja.. Richtig helfen kann ich da leider auch nciht.. Aber wie du geschrieben hast kann ich deine Meinung teilen, wer zu weit auffährt ist selber schuld. Das mit dem überholen bei schlchten sichtverhältnissen aber vielleicht doch etwas leichtsinnig.
LG und ich hoffe dass dabei nichts schlimmes rauskommt, werde den Thread aufmerksam weiter verfolgen.
blubbersche
Wendel Clark
14.11.2007, 00:35 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverke
Thanks ...
Ich nehme nie was auf die leichte Schulter ... eher im Gegenteil ...
Aber wenn ich mich mal so durchs Internet wälze und diese Seite hier zum Beispiel nehme, dann wäre mein Vergehen wohl eher hier zu suchen ...
http://www.neelix.de/5stvo.html
Ich gehe von dem hier aus ... was anderes ist es ja nicht, wenns überhaupt was war.
105613 - Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten dadurch andere. 60 Euro 3 Punkte.
Bei den anderen Sachen steht untweder dabei, dass ein Unfall verursacht wurde (wurde ja nicht), dass ein Überholverbot an dieser Stelle bestand (war bei mir auch nicht) und wenn es um Nebel geht, dann steht da immer was von Fahrzeugen mit über 7,5t UND Sichtweite unter 50 Meter, die überholen und andere gefährden. Sogar hier wäre es "nur" (nicht falsch verstehen) ein ...
105661 - Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere. 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Also wenn ich jedes Mal zur Polizei renne, wenn ich mich im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern ungerecht behandelt fühle, dann wäre ich täglich auf der Wache und würde jemanden anzeigen. Das mit dem Tatbestand 105613 würde ich jetzt mal bei mir hier sehen, aber mit dem anderen wird sie kaum durchkommen.
Efreet
14.11.2007, 10:57 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Erhlich gesagt, ziemlich lächerliches Verhalten Seitens der Autofahrerin.
Schon sehr seltsam, dass jemand der mit 50 fährt, nach dem Überholen so schnell fährt dass er dich einholt und dann sogar noch an die kleben bleibt.
Was dir wie gesagt schon vorgeworfen werden kann ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Die restlichen Folgen sind wie ich das sehe allein Resultate aus dem Verhalten der Fahrerin.
Wäre lustig gewesen (nicht falsch verstehen) wenn dein Wagen Schrott gewesen wäre und du leichte Blessuren davon getragen hättest (ohne schlimme Folgen).
Dann hätte sie mit ihrer Fernlichaktion auf Deutsch gesagt ziemlich die Arschkarte gezogen.
Allgemein hat sie sich mit ihrer Aussage, wie geschildert von dir, ziemlich ins Abseits befördert.
Sie gibt zu, zu schnell gefahren zu sein. Dich genötigt zu haben. Den Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben. Dann noch eine Nötigung mit grober Fahrlässiger Handlung durch betätigen des Fernlichts.
Dazu noch die Ausübung von Selbstjustiz.
Wenn ich überlege wie oft ich schon hätte jemanden Anzeigen müssen - würde ich auch bald jeden Tag auf dem Polizeiposten sitzen.
erst gestern ist wieder jemand aus einer Ausfahrt geschossen wo ich nur mit einer Vollbremsung zum stehen kam. Mit ca. 50cm Abstand zum anderen Wagen.
Naja hab mich kurz Aufgeregt, mit den Armen gewedelt und bin weitergefahren.
Fehler macht jeder. Und ich bin genauso froh wenn mir so ein Fehler unterläuft bei dem nichts schlimmeres passiert, und mir so kulant begegnet wird wie ich es mache.
Lambo-Benni
14.11.2007, 12:00 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Dito. So lange nichts passiert ist's doch gut und man lässt es drauf beruhen. Aber es gibt eben Leute... *kommentarlos*
Ute
14.11.2007, 13:06 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Benni, vielleicht glauben diese Leute selbst etwas falsch gemacht zu haben. Nun wollen sie einfach nur wissen, was. Manchmal erkennt man die eigenen Fehler erst dann, wenn jemand darauf hinweist. Doch um diese unbewussten Fehler zu vermeiden, muß man sie erst einmal (er)kennen.
to
14.11.2007, 14:00 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Wenn ein Kamikazepilot bei 100 m vorhandener Sichtweite für einen 235 m langen Überholweg ( also eigentlich mindestens 470 m benötigter Sichtweite!!! ) zum Überholen ansetzt, dann braucht er sich nicht wundern, angezeigt zu werden.
Sei froh, wenn der Staatsanwalt keine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c (1) 2.b StGB draus macht.
Wendel Clark
14.11.2007, 21:41 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
@to: Naja, man kanns auch übertreiben ... dass sie mich danach regelrecht verfolgt hat, fällt bei dir wohl komplett unter den Tisch. Durch mein Vergehen hatte sie für dich also dazu nen "Freibrief". Sicher war meins nicht unbedingt das Gelbe vom Ei und ich heiße das auch sicher nicht gut. Aber wenn ich das hier sehe ...
105661 Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere. Und das "nur" mit 125 Euro, 4 Punkte usw. bestraft wird, warum sollte es bei mir dann nach §315c gehen ... finde den gerade genannten Tatbestand weitaus schlimmer ... mit geringeren Folgen.
Sorry, aber manchmal werden solche Sachen schon ziemlich übertrieben. Also wenn die Gerichte usw. nichts Besseres zu tun hätten. Manchmal sollte man einfach mal Butter bei die Fische lassen.
micha10
16.11.2007, 15:29 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverke
Hallo,
wie wär's denn bei geschätzten 100m Sichtweite und 80 km/h im Nebel einfach nicht zu überholen anstatt anschließend bei den Anderen jeden Fehler zu suchen??
(Würde Dir schon jetzt und vermutlich künftig noch mehr Ärger ersparen)
Was interessiert's denn, ob der Entgegenkommende seine Nebelscheinwerfer anhat oder nicht und was die Frau anschließend macht? Durch wen kam's denn dazu??
Hättest du einen Radfahrer (leider auch ohne Nebelscheinwerfer) oder einen Fußgänger der die Fahrbahn überquert einfach umgemäht nach dem Motto: "selbst Schuld, dass der bei Nebel unbeleuchtet die Straße überquert".
Dann hättest Du ein etwas größeres Problem!!
Ich würde aus diesem Fall eher den Schluß ziehen, dass Tempo und Überholen nicht den Witterungsbedingungen entsprachen und würde künftig gemäßigter fahren.
Und über diesen riskanten Fahrstil hat sich hier offensichtlich jemand aufgeregt.
Und ehrlich gesagt tu ich's auch ziemlich häufig, wenn ich oft seh', wie viele einfach absolut verantwortungslos und rücksichtslos bei Regen, Nebel, Schnee mit 100 km/h und 4m Abstand ins NICHTS brettern.
Ich hab jahrelang Rettungsdienst hinter mir und
hab Viele gesehen die bei solchen Situationen draufgegegangen sind.
Es fühlt sich wirklich nicht toll an wenn man immer wieder, kaum mehr erkennbare Menschen, aus Schrotthäufen zieht, nur weil Andern ein paar wenige Sekunden Zeitersparnis wichtiger sind.
Und diese Sekunden stehst Du meist an der nächsten Ampel sowieso wieder.
to
16.11.2007, 17:30 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
»Naja, man kanns auch übertreiben ... dass sie mich danach regelrecht verfolgt hat, fällt bei dir wohl komplett unter den Tisch. Durch mein Vergehen hatte sie für dich also dazu nen "Freibrief". «
Das Zweite hätte es sicherlich nicht ohne das Erste gegeben. Die Masche, sich schnell mal vom Täter zum Opfer zu machen, zieht nicht.
Wenn Du nicht vorgerichtlich mit der Staatsanwaltschaft einig werden kannst, dann wird es zu einer Verhandlung kommen. In der wird ein Richter zunächsteinmal einzig und allein Dein Handeln beurteilen.
Wenn dabei die Frau mit ihrer Zeugenaussage ihr eigenes Fehlverhalten zugibt, oder falls Du sie vorher anzeigst, gibt es dazu ein extra Verfahren. Ob allerdings eine Anzeige Deinerseits ratsam erscheint?
Wie schon gesagt, werden Dir aufgrund dieses Überholmanövers zwei Straftaten vorgeworfen, das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Sowas bearbeitet die Staatsanwaltschaft, und nicht die Bußgeldstelle des Landes.
Folglich kannst Du den Bußgeldkatalog für "Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr" auch beiseite legen. Der wird für Straftaten nicht herangezogen.
Wenn Du Dich jedoch im Umgang mit der Staatsanwaltschaft ganz lieb, brav und reuig zeigst, und dazu noch einen netten Staatsanwalt erwischst, dann bläst der die Sache nicht zur grossen Nummer auf, und findet Argumente, den Vorwurf zu einer Ordnungswidrigkeit zu reduzieren. Dann würde wieder der Bußgeldkatalog Anwendung finden. Also am besten den Ball schön flachhalten und zukünftig sauber bleiben.
carhol
16.11.2007, 18:05 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
@wendel clark
du weisst anscheinend nicht um was es geht. wie to schon schrieb, geht es um einen straftatbestand. hier mal der text (soweit er auf deinen fall zutrifft)
>> StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
.....
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
......
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
......,
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
......
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <<
da kannst du nicht früh genug einen anwalt einschalten.
@blubbersche, lambo und andere
warum nicht anzeigen?
hier geht es nicht um eine ordnungswidrigkeit sondern um eine straftat. jeder dumme einbruch bei dem es nur um sachwerte geht, wird angezeigt. hier wo es um das ÜBERLEBEN fremder menschen geht, tut ihr so, als ab das nichts wäre.
es wird immer von der sicherheit der fahrzeuge geredet. muss man unbedingt haben: abs, airbag,esp, sicherheitsgurte......
der grösste unsicherheitsfaktor ist aber der mensch und wenn so ein "wenigdenker" gegen die regeln verstösst, die ja der sicherheit dienen, wird einfach gesagt, ist ja nix passiert. muss erst mehr passieren bis der "wenigdenker" einen unfall baut?
vielleicht kommt er dir nächstens im nebel auf deiner spur entgegen, lambo? vielleicht ist dann kein platz mehr das er wieder nach rechts kann, oder einfach nur zu spät dafür?
nach einer anzeige kommt auch ein "wenigdenker" zum nachdenken - bevor schlimmeres passiert.
holger
Felu
16.11.2007, 18:51 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverke
Hallo,
Soweit ich das beurteilen kann gibt es keinerlei Beweise für zu schnelles Fahren, Körperverletzung oder ähnliche Hirngespinste...
Da es Keine Beweise und keine Zeugen gibt steht es Aussage gegen Aussage und da wird in Deutschland im Zwifel für den Angeklgten entschieden!
Also würde ich (ganz wichtig) nichts davon zugeben oder Reue zeigen, denn man bereut nur was man getan hat! Alle hier aufezählten Paragrafen Urteile etc. mögen zwar richtig sein, doch treten sie nur in Kraft wenn du was falsch gemacht hast, und das muss dir nach deutschem Recht nachgewiesen werden!!!
Viel Glück Felu
P.S. unter www.verkehrsanwaelte.de kannst du gute Infos und Kontakte finden aber jeder Rechtsanwalt wird dir ähnliches sagen!
to
16.11.2007, 19:45 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
»Da es Keine Beweise und keine Zeugen gibt steht es Aussage gegen Aussage und da wird in Deutschland im Zwifel für den Angeklgten entschieden!«
Hübscher kann man sein juristisches Unwissen eigentlich nicht ausdrücken.
Es gibt im vorliegenden Fall sehrwohl eine Zeugin und es gibt einen Beklagten.
Der Zeuge ist der Wahrheit verpflichtet - dagegen darf der Beschuldigte lügen oder eine Aussage verweigern.
Den immerwieder neu aufgewärmten Quatsch von Aussage steht gegen Aussage kann man nicht einmal in den gefakten Nachmittagsgerichtssendungen des ach so bildungsbeflissenen Privatfernsehens gelernt haben. Juristisch falsch bleibt er allemal.
durbanZA
17.11.2007, 12:20 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Also die fahrlässige Körperverletzung wird hier wohl, wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt, im Sande verlaufen.
Die Aussage, Du seist im Ort 80 km/h gefahren, ist ebenfalls nicht verwertbar.
Es bleibt dieser ungünstige Überholvorgang. Der Fehler liegt hier ganz klar an Deiner Seite, Du hättest bei der unklaren Verkehrslage nicht überholen dürfen.
Ich "worst case" möchte man hier tatsächlich den oben angesprochenen § 315c StGB unterbringen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, der den Entzug der Fahrerlaubnis (nicht zu verwechselt mit Fahrverbot!) und eine Geldstrafe nach sich zieht.
An den Tatbestand dieses § 315c StGB sind allerdings sehr hohe Anforderungen geknüpft.
Es muß eine konkrete Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers vorgelegen haben.
Ein mittelstarkes Abbremsen reicht dazu nicht aus, aber wenn die Anzeigende hier eine solche Gefährdung glaubhaft machen kann, könnte es eng für Dich werden.
Wenn also tatsächlich ein Verfahren nach § 315c StGB gegen Dich eingeleitet werden sollte, würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen.
Der könnte dann versuchen, diesen Vorwurf zu reduzieren auf "Überholen bei unklarer Verkehrslage" oder "Überholen unter Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs"; das sind beides Owi- Tatbestände mit Bußgeld und Punkten.
Wendel Clark
21.11.2007, 15:58 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
@to, micha & Carhol: Natürlich könnte es auch ein Überholen bei unklarer Verkehrslage sein. Ich werde meine Sachen beim nächsten Male auch künstlich aufplustern und bei der Polizei so angeben.
Was soll denn dann das ganze Geschiss mit dieser Ordnungswidrigkeit hier in diesem Falle:
"Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere."
Das ist doch viel schlimmer, da die Sichtweite unter 50 m war und der Überholende ein Kfz mit nem Gesamtgewicht über 7,5t fuhr. Sogar dies wird "nur" mit 125 Euro, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch hier hätte was passieren können. Eshalb heisst es ja nicht umsonst "Gefährdung anderer" ... Also was sollen denn euere dauernden Anprangerungen. ich weiss schon selbst, dass der Überholvorgang nicht das Gelbe vom Ei war.
Ausserdem dürfte die Körperverletzung hinfällig sein. Nur rein auf Verdacht kann ich das wohl nicht geltend machen.
to
21.11.2007, 19:12 Uhr
zu: Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Die von dir genannte Ordnungswidrigkeit betrifft das Überholen auf Autobahnen. ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Rechtsabbieger müssen warten
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten
Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren
Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern
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