thaichicken
05.11.2007, 15:28 Uhr
das 2. mal geblitzt in der probezeit
wurde jetzt das 2. mal in der probezeit gebiltzt. Das 1. mal waren es 9 km/h zu schnell innerorts und das 2. mal vor kurzem waren es 17 km/h zu schnell.
Meine frage is nun, sind das a oder b verstöße? hab ich mit weitern massnahmen zu rechnen? also nachschulung oda so?
lg
thaichicken
corsa-ultrablau
05.11.2007, 15:33 Uhr
zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit
Schlimm wird's erst ab 21 km/h - trotzdem solltest Du während Deiner Probezeit ein klein weniger langsamer unterwegs sein. (Und auch nach der Probezeit kann dies keineswegs schaden.)
Crashkid
05.11.2007, 15:34 Uhr
zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit
Geschwindigkeitsverstöße von 20 kmh oder weniger sind weder A noch B Verstösse. Passiert also nichts.
Crashkid
05.11.2007, 15:35 Uhr
zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit
mal wieder ne Minute zu langsam :-(
corsa-ultrablau
05.11.2007, 15:56 Uhr
zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit
Macht nix - und ich hab gedacht, bei meinem langen Text ist sicher jemand anders schneller; tja, so kann man sich täuschen.
thaichicken
06.11.2007, 21:47 Uhr
zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit
dann bin ich ja erleichtert und eine lehre wars mir auch :)
danke für die schnelle antwort