trum4pet
27.10.2007, 17:42 Uhr
Missachtung der Vorfahrt- Was ist Gefährung was Behinderung?
Hi,
hier mein Fall:
Ich fuhr über eine Kreuzung, und die Straße war völlig frei. Zunächst lies ich noch Radfahrer durch. Dann überquerte ich die Vorfahrt achten Kreuzung. Als ich fast drüber war erwischte mich die Verkehrsteilnehmerin hinten auf der Höhe der Tür. Die Straße war für sie sehr überschaubar (sie geht kerzengerade) und ich fuhr nicht sehr schnell, da ich ja grade erst angefahren bin. Ich habe was von wegen behinderung und Gefährdung gelesen. Zählt der Fall hier als Behinderung??? Der andere Beteiligte hätte ja noch ausweichen können!!! Mach es sinn sich hier zu beschweren??? Oder hat man ohne Zeugen so und so keine Chance (einzige Zeugen warn die Polizei. Die haben auch fotos gemacht und wissen das ich schon fast rüber war. Allerdings können sie nicht bezeugen ob die Straße zu dem Zeitpunkt frei war.)
Danke für eure Hilfe
Gruß
Chris
Crashkid
27.10.2007, 19:51 Uhr
zu: Missachtung der Vorfahrt- Was ist Gefährung was Behinderung?
Wie kann dich denn jemand erwischen, wenn die Straße ganz frei war? Und dass der andere hätte ausweichen können ist ja wohl die lächerlichste Begründung um sich zu beschweren. Wenn du jemandem die Vorfahrt nimmst lebe damit.
to
27.10.2007, 22:23 Uhr
zu: Missachtung der Vorfahrt- Was ist Gefährung was Behinderung?
@trum4pet
Hast Du eigentlich eine leise Vorstellung davon, was es heisst, Vorfahrt zu achten?
Security_neu
27.10.2007, 22:53 Uhr
zu: Missachtung der Vorfahrt- Was ist Gefährung was Behinderung?
Wenn man sieht dass einem die Vorfahrt genommen wird, darf man aber auch nicht draufhalten, nach dem Motto "Ich hab Vorfahrt, wenns knallt ist der andere Schuld".
Ich kenn jetzt den Sachverhalt nicht, aber so wie es sich anhört ist derjenige auf der Vorfahrtstraße zu schnell gefahren und wurde deswegen nicht vom TE gesehen.