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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lorely
24.10.2007, 13:16 Uhr

Wer hat Recht??

Hallo! Ich habe eine Frage, ich bin vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten worden, weil ich zu schnell gefahren bin! Der Polizist meinte es würden 40 Euro Strafe und 1 Punkt auf mich zukommen! Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid erhalten, die Geldbuße ist aber höher als vom Polizist gesagt! Ist das zulässig??
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
24.10.2007, 13:24 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Das ist zulässig. Der Polizist ist nicht verpflichtet den gesamten Bußgeldkatalog auswendig zu können. Wurdest du geblitzt, oder sind die Polizisten dir hergefahren? Wenn sie dir hinterhergefahren sind und ein Video gemacht haben wird dieses erst später ausgewertet, dadurch kann der Polizist erstmal nur eine ungefähre Angabe der Strafe machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.10.2007, 14:04 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Es gibt so einige Polizisten, die sich auf ihrer Baustelle gut, auf der der Bußgeldstelle aber nur wenig auskennen.
Wenn Du uns verrätst, wie hoch Deine Überschreitung war, können wir Dir sagen, ob das Bußgeld gerechtfertigt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
24.10.2007, 14:56 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Bist du noch in der Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
24.10.2007, 17:14 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Nicht zu vergessen die Gebühren in Höhe von 25 Euro die dazu kommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen