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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smart2001
14.10.2007, 15:06 Uhr

Gerutscht wegen Näße oder Reifen geplazt?

Hallo ich habe eine Frage, bin vor kurzem bei Regen gerutscht und auf der Autobahn gegen die Leitplanke gefahren, weil mein Heck ausgebrochen war und im Schockzustand habe ich bei der Polizei gesagt, wäre vermutlich wegen nässe gerutscht im nachhinein ist mir jedoch aufgefallen, dass bevor ich gegen die Leitplanke gefahren bin mein rechter, hinter Reifen vortgeflogen ist, was meien Freundin die mit im Auto war bestätigen kann. Bei der Werkstatt wurde mir auch gesgat das es sehr wahrscheinlich ist das mir der Reifen geplazt ist. Nun habe ich trotz mehrer Versuche den bearbeitenden Polizisten nicht erreicht, und der Bericht ist schon mit der noch falschen Aussage zum Kraftfahrtbundesamt gegangen. Jetzt wollt ich wissen ob ich chancen hab gegen den folgenden Bescheid Einspruch einzulegen und/oder ob es schon reicht wenn ich meine Aussage bei dem kommenden Bußgeldbescheid zurücknehme und ändere? Den Reifen als Beweis habe ich nicht nur die Aussagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.10.2007, 17:31 Uhr

zu: Gerutscht wegen Näße oder Reifen geplazt?

Wenn ein Reifen platzt, vergisst man das doch nicht so einfach, auch nicht im angeblichen "Schockzustand". Ich würde sagen, dass es für die Ausrede jetzt zu spät ist. Da der Bußgeldbescheid aber noch nicht ergangen ist, kannst du natürlich trotzdem Einspruch dagegen einlegen. Die Erfolgsaussichten würde ich als sehr gering einschätzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smart2001
14.10.2007, 21:15 Uhr

zu: Gerutscht wegen Näße oder Reifen geplazt?

Ich hatte ja nicht vergeßen das mein Reifen geplazt war sondern war gerutscht und mir ist erst als ich nach dem Unfall zu hause war aufgefallen das der Reifen grundlos weggeflogen war, hatte auch am folgenden tag versucht den Polizist zu ereichen, doch jedesmal wenn ich anrief war er nicht anwesend. Und die Autowerkstatt hatte mich nachdem ich festgestellt hatte darauf aufmerksam gemacht das höchstwahrscheinlich der Reifen geplazt wäre. Das ist mir ja nicht ne woche danach wieder eingefallen sondern noch am selben Abend aufgefallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
16.10.2007, 23:35 Uhr

Äußerst unwahrscheinlich

Hallo,

deine "neue" Geschichte ist äußerst unwahrscheinlich.

Bei einer Autobahnfahrt bei Nässe (also keine Höchstgeschwindigkeit und keine hohen Temperaturen) platzen Reifen nicht einfach so.

Wenn der Reifen vor dem Unfall geplatzt wäre, müssten auch Teile von ihm auf der Fahrbahn verstreut sein. Sowas haben wiederum die Polizisten im Blick. Die werden sich die Reifen angeschaut und vielleicht sogar Fotos gemacht haben. Ein geplatzer Reifen der schlagartig seine Luft verliert, ist dabei deutlich an seinen Schäden zu erkennen.

Und wie will deine Freundin bestätigen, das der Reifen weggeflogen ist?

In solchen Fällen geht die Polizei davon aus, das vor Ort die Wahrheit gesagt wurde und die Geschichte später, nachdem man Zeit zum überlegen hatte, so zurechtgerückt wird, das den Fahrer möglichst wenig Schuld trifft. Da hilft auch der immer wieder gern genommene Schock nicht weiter.

Ich sehe in der Geschichte mit dem Reifen als Unfallursache kaum Erfolgsaussichten.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
17.10.2007, 09:51 Uhr

zu: Gerutscht wegen Näße oder Reifen geplazt?

Wie darf man den letzten Satz verstehen? Da fehlt ein Komma.

entweder:
Den Reifen als Beweis habe ich, nicht nur die Aussagen.

oder:
Den Reifen als Beweis habe ich nicht, nur die Aussagen.

Ich denke, Letzteres trifft zu.

Was war denn nach dem Unfall? Wurde der Reifen gefunden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen