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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jumpelchen
22.09.2007, 21:40 Uhr

Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

Hallo,

ich bin gestern auf der B224 im 70er bereich mit knapp 110 geblitzt worden.Aus Bottrop kommend kann ich kein Ortsausgangsschild sehen. Wenn ich aber ein paar hundert Meter weiter in die Horsterstr. einbiege ist ein Ortseingangsschild. Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken ob der Führerschein weg ist oder ob ich ausserhalb geschlossener Ortschaft war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
22.09.2007, 21:51 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

Hallo jumpelchen,

Du hast eine geschlossene Ortschaft genau dann verlassen, wenn das gelbe, rechteckige Schild mit dem Ortsnamen drauf schräg rot durchgestrichen ist.


Gruß,

diezge

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06.10.2007, 13:53 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

Hallo,

gestern habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.Abzüglich der Toleranz war ich 27 km
auserhalb geschlossener Ortschaten zuschnell.

Also wohl nur ein Punkt und eine bezahlbar Geldbuße.

Allerdings ist das Foto so schlecht,das ich mir überlege alles zu leugnen. Man kann nichtmal erkennen ob es sich um einen Mann oder eine Frau oder einen Untoten handelt.  

Hat da jemand erfahrung,habe ich Chancen damit durchzukommen?

Gruß

Jumpelchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.10.2007, 14:13 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

» Allerdings ist das Foto so schlecht,das ich mir überlege alles zu leugnen. Man kann nichtmal erkennen ob es sich um einen Mann oder eine Frau oder einen Untoten handelt.

Hat da jemand erfahrung,habe ich Chancen damit durchzukommen? «


Jedenfalls nicht aufgrund des Photos. Das Bild, daß Du im AB erhältst, ist nur eine minderwertige Kopie. Das Original ist in der Regel gestochen scharf.

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06.10.2007, 17:15 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

ja Kahlenberger es war Nacht kurz vorher war 100 die Straße ist sehr gut ausgebaut und ich habe das Schild Hundemüde übersehen

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07.10.2007, 13:59 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

Bin immer * Hundemüde* wenn ich Nachts nach 12 Stunden und 200 km Arbeitsweg nach Hause komme gg

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07.10.2007, 14:33 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

SOFORT EINSPRUCH EINLEGEN!
du gewinnst 100%! die leute hier was sie dir geschrieben haben sind einfach bescheuert! die wollen nur dass du strafe bezahlst...

ich hatte dieses problem auch! mein anwalt hat mir geholfen.

ich kann dir Urteil von Gericht geben.. Dein Verfahren wird eingestellt, glaub mir!

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07.10.2007, 14:37 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

Ja, Kahleberger scheint ein ganz schlauer zu sein. Werde Montag zum Anwalt gehen , und später mal texten was bei rausgekommen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.10.2007, 14:41 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

sehr brav dass du zum anwalt gehst :)
wünsch dir viel glück..
du schaffsts schon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.10.2007, 19:57 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlasse

Was genau soll denn der Anwalt jetzt bewirken? Du hattest ursprünglich gefragt, ob du innerorts oder außerorts geblitzt worden bist. Jetzt hat sich herausgestellt, dass es außerorts war. Und bei 27 km/h Überschreitung droht sowieso kein Fahrverbot, auch nicht innerorts.

Also geht es wohl nur um das angeblich so schlechte Foto? Da würde ich schon mal gerne wissen, wie "calibrafahrer" zu solchen Aussagen kommt wie "du gewinnst 100%" und "Dein Verfahren wird eingestellt, glaub mir!".

Als kleiner Gedankenanstoß: Nur bei einem Freispruch (also wenn deine Unschuld zweifelsfrei bewiesen würde), kämen keine Kosten auf dich zu. Bei einer Einstellung des Verfahrens musst du immerhin noch die Anwalts- und die Gerichtskosten zahlen. Das wird sicherlich teurer als das Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Lediglich die 3 Punkte würden entfallen - aber auch das nur, wenn man dich nicht doch als Fahrer identifiziert. Und was die Qualität des Fotos betrifft, liest du am Besten nochmal den Beitrag von durbanZA.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.10.2007, 21:49 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

dieses problem hatte ich 2 mal wegen bild!

ich musste KEINEN CENT zahlen!

also es stimmt nicht dass es teurer wird als 50 € wenn man rechtsschutzversicherung hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
09.10.2007, 21:38 Uhr

zu: Wann genau habe ich eine geschlossene Ortschaft verlassen?

tja.. ihr habt halt pech!
Peg, ich hab mein führerschein.. NUR EINMAL 1 monat fahrverbot.. sonst nix!
denkt, was ihr wollt!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

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Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

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Nötigenfalls herunterschalten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung