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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anni89
08.09.2007, 13:23 Uhr

Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Huhu,
wie es die Überschrift schon sagt habe ich einem Streifenwagen der Polizei übel die Vorfahrt genommen. Es kam zu keinem Unfall, da die Polizei gerade noch ausweichen konnte. Daraufhin haben sie meine Daten aufgenommen und ich habe einen Zettel unterschrieben auf dem stand das ich den Verstoß der Vorfahrt zugebe. Der Polizeibeamte meinte das ich in den nächsten Tagen eine Bescheid mit weiteren Einzelheiten zugeschickt bekäme. Dummerweise habe ich noch einen Monat Probezeit. Kann mir jemand von euch sagen was auf mich zukommt? Bußgeld? Punkte? Fahrverbot? Ich hab keine Ahnung. Freu mich auf eure Antworten. Danke! Anne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
08.09.2007, 13:45 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Wie war denn die Vorfahrt geregelt? Rechts vor links, oder durch ein Schild?

In Frage kämen die folgenden Formulierungen:

Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. (50 Euro, 3 Punkte)

oder:

Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 (ebenfalls 50 Euro, 3 Punkte)

Das entscheidende ist hierbei die Gefährdung. Da der Polizist dir allerdings keine 25 Euro Verwarnungsgeld angeboten hat sondern sagte dass du Post bekommst gehe ich davon aus, dass du an der Gefährdung nicht vorbeikommst.

Du ahst ja selbstgeschrieben, dass der Streifenwagen ausweichen musste. In diesem Fall würdest du an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen und deine PZ verlängert sich auf 4 Jahre.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anni89
08.09.2007, 13:56 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

also ich hatte ein vorfahrt achten schild un der polizist war auf der vorfahrtsstraße ich wollte nach links abiegen und hab nicht gesehen das von rechts ein auto kam. Ist das dein ernst mit dem Aufbauseminar? Ohhhh nein

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08.09.2007, 14:47 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Es kommt im Prinzip darauf an was die Polizisten in ihren Bericht schreiben.

Möglich wäre theoretisch auch:

"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206." (25 Euro, keine Punkte)

Allerdings hätte der Polizist dann vermutlich direkt die 25 Euro kassiert. Da du aber einen Bescheid per Post bekommst würde ich von einem Bußgeld ausgehen. In diesem Fall würdest du and em Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung nicht vorbeikommen.

Schade um das Geld, ich musste da auch durch ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.09.2007, 17:08 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Das Bezahlen eines Verwarngeldes vor Ort ist nicht in allen Bundesländern möglich, weshalb such daraus nur bedingt Rückschlüsse ziehen lassen.
Allzu große Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen: Wenn der Streifenwagen ausweichen musste, dann ist der konkrete Gefährdungstatbestand gegeben, was einen A Verstoß darstellen und die Probezeitkonsequenzen nach sich ziehen würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
08.09.2007, 17:13 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Danke für die Korrektur, wusste gar nicht dass man das Verwarngeld nicht überall sofort bezahlen kann.

Allerdingfs sollte das in diesem Fall wohl kaum etwas ändern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.09.2007, 17:34 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Da hast Du wohl recht. Eigentlich wäre es mal interessant, herauszukriegen, in welchen Ländern das sofortige Bezahlen möglich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anni89
08.09.2007, 18:33 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

danke, für eure Antworten. bin mal gespannt was rauskommt, naja dann bin jetzt wenigstens mal auf alles mögliche vorbereitet. das ist aber echt wieder typisch, hab mir die ganze zeit nichts zu schulde kommen lassen und dann nehm ich der POLIZEI die Vorfahrt, schön dumm.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.09.2007, 19:11 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

dabei sind die meisten Polizeiwagen gar nicht so unauffällig :P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
08.09.2007, 22:55 Uhr

zu: Vorfahrtsverstoß gegenüber Streifenwagen!

Sowas kann jedem passieren,dass man ein anderes Auto übersieht.Aber das ist natürlich Pech,wenns grade dann die Bullen sind....

Aber die Cops sind selber nicht besser.Meine Freundin wäre mal fast in ne Bullenkarre gefahren,weil die plötzlich ohne zu blinken am Straßenrand gehalten haben(Bei denen ist prinzipiell der Blinker kaputt...)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

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- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden