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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Theo112
12.08.2007, 14:46 Uhr
Geblitzt in anderer Stadt
Hallo...
Ich hab da mal ne frage und zwar...
ich wurde am 8.6.07 in Düsseldorf auf der autobahn geblitzt. Erlaubt waren 100 , ich hatte mit abzug der toleranz 127 km/h drauf. Außerdem fuhr ich mit nem firmenwagen.
Da ich bein der Firma aber nicht mehr arbeite, hat die firma wohl mich als fahrer angegeben. der anhörungsbogen kam, da das foto aber gestochen scharf war, und ich nach etlichen erkundigen nicht drum herum komme, habe ich die tat zugegeben. (schreiben kam am 29.07). jetzt( 11.08.07) kam dann der bußgeld bescheid, 50€, 3 punkte + verwaltungskosten von 22,50.
ICH BIN NOCH BIS ZUM 3.9.07 inner PROBEZEIT
Jetzt zu meinen fragen:
1. Wird die nachschulung die mich erwartet nicht von der zuständigen behörde(Düsseldorf) angeordnet, weil in dem bußgeldschreiben nix davon stand, nur 72,50 + 3 Punkte in Flensburg?
2. weil es in einer anderen stadt war, kann ich glück haben, das ich von meiner zuständigen behörde(Hamm) vielleicht nie was höre???
3. weil meine probzeit ja am 8.9.07 endet, und flensburg davon erst später bescheid kriegt, kann ich glück haben, das die dann sagen, er is jetzt außer probezeit raus, komm, keine nachschulung???
Würde mich über helfende antworten sehr freuen
MFG Patrick

 Crashkid 
13.08.2007, 07:54 Uhr
zu: Geblitzt in anderer Stadt
Das Aufbauseminar wird frühestens angeordnet wenn die Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen und alle Fristen für einen Einspruch abgelaufen sind. Es kann allerdings auch ein Jahr dauern bis das Seminar angeordnet wird. Bei mir waren es ca. 5 Monate zwischen dem Bußgeldbescheid und der Anordnung.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Zum Überholen
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Halten bis zu 3 Minuten
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