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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franzi13
23.07.2007, 10:59 Uhr

STROMKASTEN ANGEFAHREN

Hallo,

Gestern habe ich vor meiner Freundin ihrem Haus den Stromkasten geramt. Ich wollte auf einem Randstein halten und habe dann irgendwie mit der Auto vorderseite den Stromkasten angefahren.

Das Fundament wurde nicht beschädigt.
An der Fasadenseite ist er durchgebrochen und die Klappe zum öffnen ist rausgebrochen.

Ich habe es der Stadt gemeldet und den Kasten sichern lassen.

Nun meine frage. Ich bin Fahranfänger und weis nun nicht ob ich den Schaden- (kann bis zu 1000,- kosten) selbst zahlen soll oder es der Versicherung melden soll.
Das Auto das ich gefahren habe geht mit über die Versicherung meiner Mutter. Also als 2 Wagen. Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen.
Das Auto das ich fahre ist so schon sehr teuer in der Versicherung -(20 jahre alt)

Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
23.07.2007, 11:14 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

»Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen. «

Hier, liebe Franzi, unterleigst du einem Irrtum. Die Versicherung steigt nur für das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, nicht für alle Fahrzeuge des Halters.

steffi (39)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franzi13
23.07.2007, 11:21 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

Ja aber das Auto ist jetzt schon so teuer in der Versicherung, das ich es mir nicht mehr leisten könnte sollte sie steigen.

oder für wieviel Monate- Jahre würde sie steigen?

Hätte ich den Schaden gleich der Versicherung melden müssen, oder kann ich auf die Rechnung warten und sollte sie zu hoch sein die Versicherung benachrichtigen.

Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.07.2007, 12:13 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

Der Versicherung musst Du den Schaden umgehend melden, sonst braucht die Versicherung nicht bezahlen. (Pflichten des Versicherungsnehmers)
Wenn dann irgendwann die Schadenhöhe feststeht, zahlt erstmal die Versicherung und Du kannst noch bis Jahresende entscheiden, den Schaden selbst auszugleichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
23.07.2007, 17:23 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

"Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?"

Nein, keine Sorge. Deine Probezeit darfst du behalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden