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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
20.07.2007, 14:47 Uhr

Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben

Ich weiß das da auch eine Grenze ist aber weitaus höher als beim Autofahrern.
Bei uns in der Stadt ist zur Zeit Straßenfest. Möchte ein bisschen was trinken aber nicht hämmungsvoll zusaufen. Zu Fuß ist es einfach 2,5 km das ist mir fast zu weit. Polizei macht sehr viele Kontrollen wurde davor auch angekündigt. Der längste weg ist auf einen Separaten Fahrradweg. Muss nur kurz über große Straße aber die kann man in Nacht auch durchs drücken anschalkten und letzte 100 Meter auf einer Straße in der Siedlung.

Gilt die Reglung bei den Fahrradfahrer auch auf Radweg wo abseits von Straße ist??

Wo liegt die Grenze?? in Promille?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.07.2007, 17:24 Uhr

zu: Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben

Es gibt zwei wichtige Grenzwerte, die für Radfahrer relevant sind: 0,3 und 1,6 0/00.

Fangen wir rückwärts an:
ab 1,6 0/00:
- Straftat nach § 315c StGB, mit oder ohne Ausfallerscheinungen.
Folgen:
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist
- MPU- Anordnung
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- wenn keine FE vorhanden, dann 7 Punkte im BZR.

0,3 - 1,59 0/00:
- Straftat gemäß § 316 StGB (also anders als bei Autofahrern handelt es sich hier bereits bei Werten zwischen 0,3 und 0,5 0/00 um eine Straftat), wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit auftreten (z.B. Schlangenlinien).
Folgen:
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- 7 Punkte im VZR

Beide Verstöße führen bei Fahrern, die sich in der Probezeit befinden, zur Anordnung eines besonderen Aufbauseminars für alkoholauffälige Kraftfahrer.

Radfahrer sind von der neuen 0,0 0/00- Regelung nicht betroffen.

Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad unterliegen denselben Verjährungsfristen wie solche mit einem Kraftfahrzeug (10 - 15 Jahre).
Wird innerhalb dieser Frist ein erneuter Alkoholverstoß festgestellt, hat das zwingend die Anordnung einer MPU zur Folge.

Das hört sich alles grausig an, allerdings muß man zugeben, daß bei geringen Promilleweren die Trunkenheitsfahrten einer gewissen Duldung seitens der Polizei unterliegen.
Dennoch sind mir mehrere Fälle begannt, bei denen solche Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad zu den oben genannten Konsequenzen führten.

Die Regelungen gelten -wie alle Regelungen der StVO und des StVG- auf dem gesamten öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehören alle Örtlichkeiten (auch Privatgelände), die nicht durch physische Barrieren (Schranken, Zäune) abgesperrt sind- also auch auf Wald- und Feldwegen abseits der Straße.

Tja, Du mußt wohl selbst wissen, ob Du das Riskio eingehen willst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
20.07.2007, 18:14 Uhr

zu: Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben

Gut danke.
Werde dann heimlaufen.
wenn ich das Fahrrad schiebe dann zählt das doch als Fußgänger oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
20.07.2007, 20:00 Uhr

zu: Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben

Besser, Du läufst auch hin, die 2.5 km sind es wert, danach nicht noch das Rad schieben zu müssen und während der Veranstaltung nicht imer ein Auge aufs Rad werfen zu müssen, oder?

Außerdem ist das ein netter kleiner Spaziergang ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
21.07.2007, 08:59 Uhr

zu: Wie viel Promille darf man mit dem Fahrrad haben

Da würde ich dir auch raten, zu Fuss zu gehen.
Gerade nach solchen Festen ist die Polizei eigentlich nicht gerade darauf aus sehr tolerant zu sein.
Wenn du mal am Abend zufällig von einer Streife aufgegriffen wirst, hast du eher die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Bei den gewollten Kontrollen ist die Polizei allerdings darauf aus genau solche Leute zu schnappen.

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