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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simonj.
16.07.2007, 14:28 Uhr

Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo,

habe eine dringende Frage und brauche möglichst schnell eine Auskunft von euch!

Zur Situation:

Ich bin während meiner Zivi Zeit mit einem Dienstwagen bei 24 km/h (-Toleranz) über der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt worden.Das zuständige Amt hat meine Daten aus dem Fahrtenbuch meiner Dienststelle. Die ,, Tatzeit´´ ist der 19.04.07. Ich habe nun am 08.07.07 erst den Bescheid vom Landrat bekommen Angaben zur Sache zu machen.

Der Zeitraum dazwischen beträgt also 2 Monate und 21 Tage.

Ich soll den Fragebogen innerhalb einer Woche zurücksenden. Wenn ich nun angebe das ich mich auf dem Foto nicht erkenne, was zutrifft, und dazu schreibe das der Wagen von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? Wollte den Bogen ausgefüllt schon direkt losschicken bis ich auf das Forum gestoßen bin.

Was soll ich tun? Help me!!

Danke im vorraus,

Simon

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16.07.2007, 15:13 Uhr

zu: Probezeit und 24 drüber-Bescheid erst fast 3 Monate später

Hallo, willkommen im Forum.

» habe ich dann Chance auf die 3 Monatige Verjährungsfrist aufgrund der Bearbeitungsdauer? «

Nein, da die Verjährungsfrist durch die Anordnung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen unterbrochen wird und die Frist von vorne beginnt.

Durch die Verjährung wirst Du in diesem Fall das Bußgeld nicht umgehen können, da Du als Fahrer bereits ermittelt bist.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung