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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Danny87
01.06.2007, 16:53 Uhr

29Kmh zu viel, mein Sohn

Schönen guten Tag,
mein Sohn (20 Jahre, Probezeit) wurde vorgestern mit 79kmh (erlaubt 50kmh) geblitzt.
Womit muss ich als Fahrzeugbesitzer rechnen?
Bekomme ich Geldstrafe + Punkte oder bekommt mein Sohn eine Geldstrafe + Nachschulung + vll. Punkte?
Ich frage deshalb, denn die können ja nicht wissen, dass mein Sohn am Steuer saß. Ähnlich sehen wir uns auch ein bisschen. Außerdem wurde er nachts geblitzt, vll könnte man den Fahrer deshalb nicht so gut erkennen.

Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat.

Danke

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
01.06.2007, 17:38 Uhr

zu: 29Kmh zu viel, mein Sohn

»Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat«

Anwälte.

Mich beschleicht der Eindruck, dass wir uns hier zunehmend mit den verfahrenstechnischen Nöten kreativer Schnellfahrer befassen. Stattdessen verweise ich lieber auf die zahlreichen mehr oder weniger erbaulichen Beiträge zu diesem Thema, die über die Suchfunktion oder an anderer Stelle im Internet zu erreichen sind.

Kurz gesagt: Nicht das richtige Forum für dieses Anliegen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen sauber sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen