nitro66
23.04.2007, 21:26 Uhr
Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
Hallo,
ich hatte Ende 2005 ein Aufbauseminar besuchen müssen, wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn und hab 2 Punkte bekommen. Ausserdem 2 Jahre Probezeitverlängerung.
Heute habe ich einen Unfall verursacht. Wollte einen LKW überholen und dann kam Gegenverkehr. Wir sind fast frontal zusammengestoßen = 2x Totalschaden. Mir ist nichts passiert und der andere hatte nur leichte schnittwunden am rechten Arm. sie haben ihn ins krankenhaus gefahren.
die polizei hat natürlich alles aufgenommen.
Was passiert mir den jetzt?
ich bin ja noch in der probezeit?
der Polizist hat gesagt:
- zu wenig Abstand zum LKW
- Körperverletzung
wird mir jetzt der Führerschein weggenommen?
wäre echt scheisse, da ich Beruflich darauf angewiesen bin. ich bin im Außendienst tätig.
durbanZA
23.04.2007, 22:05 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
Hallo, willkommen im Forum.
Mit dem verursachten Unfall -entschuldige die Ausdrucksweise- befindest Du Dich ein einer ganz anderen Liga als mit dem Abstandsverstoß.
Die Probezeit und das bereits besuchte Aufbauseminar spielen hier keine Rolle, da Dir vermutlich eine Straftat nach §315c (einfach mal googlen) vorgeworfen werden wird (vermutlich tateinheitlich mit der fahrlässigen KV).
Also, generell ist es so: Wenn Du einen A- Verstoß laut Bußgeldkatalog in der Probezeit begehst, wirst Du zum Aufbauseminar geschickt (wie bei Dir geschehen). Beim zweiten A- Verstoß in der Probezeit passiert nicht allzuviel, die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird lediglich empfohlen, erst beim dritten A- Verstoß ist die FE weg.
Hier hast Du aber keine Ordnungswidrigkeit mehr begangen, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird, sondern Dir wird eine Straftat (s.o.) vorgeworfen werden, deren Strafrahmen das Strafgesetzbuch enthält.
Natürlich kann hier niemand sagen, wie die Strafe ausfallen wird; vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Letztendlich kommt es auf den Richter und die StA an, was die aus dem Verfahren machen. Mit einer Freiheitsstrafe ist -wenn Du sonst strafrechtlich nicht vorbelastet bist- nicht zu rechnen.
Ich wage kaum, eine Einschätzung bezüglich des Strafmaßen vorzunehmen, deshalb halte ich mich bewußt wage:
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte man rechnen mit irgendetwas zwischen 30 und 50 Tagessätzen, einem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist zwischen 6 und 10 Monaten. Vermutlich wird es so irgendwo in der Mitte liegen.
Eine MPU ist nicht zu erwarten.
Wenn es Dir die Sache wert ist (gerade bezüglich der Notwendigkeit der Fahrerlaubnis) ist anzuraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten (sollte schon Fachanwalt für Verkehrsrecht sein), der kann zwar keine Wunder bewirken, aber vielleicht etwas an der Sperrfrist drehen und in ganz seltenen Fällen auch am Tatbestand wackeln.
Also, tut mir leid für den langen Beitrag, vorallem mit lauter schlechten Nachrichten. Dennoch einen schönen Abend.
mfG Durban
P.S.: Schön, daß Dir und Deinem Unfallgegner nichts schlimmeres passiert ist, sowas geht ja oft schief.
Ich muß gestehen, daß ich nicht genau verstehe, was der Polizist mit "zu wenig Abstand zum LKW" meint.
Was hast Du für Angaben ggü. der Polizei gemacht?
Getrunken hattest Du nichts, oder?
carhol
23.04.2007, 22:10 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
warum wolltest du den lkw überholen ?
holger
nitro66
24.04.2007, 08:14 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
...irgendetwas zwischen 30 und 50 Tagessätzen, einem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist zwischen 6 und 10 Monaten....
was bedeutet das? was sind Tagessätze?
6 bis 10 Monaten???? ist das nicht etwas krass?
carhol
24.04.2007, 08:56 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
tg sind tagessätze. die richten sich nach deinem einkommen. wenn du nichts verdienst (schüöler zb) wird es in sozi stunden umgerechnet.
warum soll das krass sein ?
>> Wir sind fast frontal zusammengestoßen = 2x Totalschaden.<<
du hast menschenleben gefährdet.
holger
tolu
24.04.2007, 19:20 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
der tagesatz ist abhängig vom einkommen und der stafe. die stafe bestimmt die anzahl der sätze. die höhe geht nach einkommen. max. sind 360 tagessätze möglich. ab 90 bist du vorbestraft.
der mindestsatz ist 5 euro pro tag. den müssen auch u.U. sozialhilfeempfänger zahlen. also nicht automatisch sozialstunden. zumal du deutlich über 18 bist und damit nicht im jugendstrafgesetz. bei ausnahme bis 21 jahre.
durbanZA
24.04.2007, 21:47 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
Ein Tagessatz ist ein Monatsnetto durch 30.
Ein Anwalt könnte u.U. versuchen, den Straftatbestand wegzubekommen indem er z.B. das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit, das für den § 315c dringend notwendig ist, entkräftet.
Ersteinmal abwarten, was kommt, vielleicht hast Du Glück und es bleibt bei einer Owi. Würde mich aber -ehrlich gesagt- ein wenig wundern.
nitro66
26.04.2007, 13:22 Uhr
zu: Nach Aufbauseminar Unfall verursacht
ich habe heute das Schreiben von der Polizei erhalten, da steht:
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftag begangen zu haben:
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)
ist das jetzt eine gute Nachricht? von einem §315c steht hier nichts !