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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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10.03.2007, 20:38 Uhr

Angeblich rote Ampel - Aussage gegen Aussage

Vor einpaar Wochen hatte ich auf dem täglichen Weg zur Arbeit, plötzlich einen Polizei-Wagen hinter mir, der mir signalisierte rechts ranzufahren. Einer von 2 Polizisten fragte mich dann, ob ich wüsste warum ich angehaltan würde und ich sagte Nein: Angeblich hätte ich in der Innenstadt eine Ampel bei rot überfahren, sie hätte am Straßenrand gestanden und es beobachtet. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Wenn überhaupt, kann ich mich nur an eine gelbe Ampel erinnern, da ich sonst ne Vollbremsung hinlegen hätte müssen. Naja jedenfalls gibt es auch keine Aufnahme, nur deren Aussage die nun gegen meine steht, leider waren sie ja zu zweit. Letzte Woche kam jetzt auch der Bescheid: 3 Punkte und 75 Euro.
Wie ich schon oft gelesen habe, wäre der nächste Schritt ein Einspruch und dann würde das ganze vor Gericht mit den beiden Zeugen enden - worauf ich keine Lust habe, da ich mir keine Chancen errechne. Wenn ich dennoch Einspruch einlege, da ich mir keiner Schuld bewusst bin, was kann noch passieren? Kann man das ganze wenigstens herauszögern? D.h. kann ich mir dann kurz vor Gerichtstermin überlegen, diesen abzusagen udn doch die Strafe zahlen? Oder kommen dann noch weitere Kosten auf mich zu? Hat jemand schon mal in so einer Sache recht bekommen?

Lieben dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.03.2007, 21:20 Uhr

zu: Angeblich rote Ampel - Aussage gegen Aussage

Eine "Aussage- gegen- Aussage"- Regelung gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugen. Die dürfen allerdings- im Gegensatz zum Beschuldigten nicht lügen und haben i.d.R., wie in Deinem Fall, kein nachvollziehbares Interesse daran, nicht die Wahrheit zu sagen. Daher sähe es vor Gericht für Dich eher mau aus. Einen Einspruch kannst Du jederzeit zurückziehen. Aber was soll Dir der Einspruch dann bringen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen