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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr

Alkohol in de Probezeit!

Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr

zu: Alkohol in de Probezeit!

Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.

Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da   Tse...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Geschwindigkeit

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von den Sichtverhältnissen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern