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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sugar85
24.02.2007, 12:50 Uhr

Datum des Urteils?

Ich habe innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen.
Mitlerweile ist meine Probezeit aber vorbei und die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob das Datum des Urteils zählt , also die Probezeit dann nicht mehr beachtet wird, oder das Datum des Deliktes.
Bei Punkten verhält es sich wohl so...
Sugar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.02.2007, 12:55 Uhr

zu: Datum des Urteils?

das datum des deliktes zählt.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren