|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
naddl
07.02.2007, 14:50 Uhr
unfall bei glätte
hallo hätte da mal ne frage und hoffe dass ihr mir da helfen könnt. hatte am montag einen unfall und zwar is mir folgendes passiert...
mein auto kam aufgrund von blitzeis ins schleudern und war nicht mehr unter kontrolle zu bringen.infolgedessen bin ich dann an eine mauer gefahren. meine auto ist nun schrott und ich bin noch in der probezeit.
der polizist sagte allerdings zu mir ich müsste lediglich mit einem bußgeld rechnen und nicht mit einer anordnung zur teilnahme an einer nachschulung.was ich nicht ganz nachvollziehen kann, weil meines erachtens wäre da schon eine nachschulung nötig. kann mir einer sagen was denn nun richtig ist?
naddl
07.02.2007, 18:34 Uhr
zu: unfall bei glätte
bitte leute, brauch da echt mal euren rat.....
carhol
07.02.2007, 20:15 Uhr
zu: unfall bei glätte
wenn ich es richtig verstehe, hat der polizist dir keine 35 € an ort und stelle abgenommen sondern will eine anzeige schreiben.
dann wird es wahrscheinlich über 40€ gehen und du musst zum aufbauseminar.
die polizei sagt immer, dass man NICHT zum aufbauseminar muss weil
1) sie die kriterien nicht kennen (müssen)
2) selbst wenn er es weiss, keine lust auf diskussionen oder heulen oder betteln hat.
holger
durbanZA
07.02.2007, 21:11 Uhr
zu: unfall bei glätte
Hm. wieso, Holger? Ist doch ebensogut möglich, daß das Verwarngeld per Post kommt. Selbst nach Unfallaufnahme nicht unüblich.
durbanZA
07.02.2007, 21:13 Uhr
zu: unfall bei glätte
übrigens gibt es sogar Bußgelder in Höhe von 75 Wuro, die keine Nachschulung nach sich ziehen würden.
tolu
07.02.2007, 21:14 Uhr
zu: unfall bei glätte
hat er keine gebührenpflichtige verwarnung einkassiert.
also das die polizei die gesetzeslage hier nicht kennt glaub ich nicht. zumal sie auch kataloge hat und nachschlagen kann und muss (sie muss ja einen bericht über den vorfall schreiben).
punkt zwei von holger könnte zutreffen, wäre aber billig.
durbanZA
07.02.2007, 21:14 Uhr
zu: unfall bei glätte
Wuro sind übrigens Euro :)))
carhol
07.02.2007, 21:52 Uhr
zu: unfall bei glätte
darum habe ich auch "wahrscheinlich" geschrieben.
aber ohne genauen vorwurf kann man auch nur allgemeines sagen. wobei ich allerdings punkt 8.1 vermute und der ist mit 50 €, 3 punkten und aufbauseminar versehen.
das die polizei nichts zur "nachschulung" sagt, könnt ihr hier häufiger nachlesen.
ist zwar billig, ich kann es aber nachvollziehen wenn ich so die ganzen "heul" und "wie kann ich es umgehen" threads lese
ausserdem ist es ein v-akt der nicht von der polizei, sondern vom sva durchgeführt wird.
holger
durbanZA
07.02.2007, 23:59 Uhr
zu: unfall bei glätte
» also das die polizei die gesetzeslage hier nicht kennt glaub ich nicht. zumal sie auch kataloge hat und nachschlagen kann und muss «
ach, das hatten wir schon oft, daß die Polizisten hier nicht so genau über die Folgen -besonders bezügl. der Probezeit- bescheid wußten.
Unfall nach Blitzeis riecht zwar tatsächlich verdächtig nach 8.1 (nicht angepasste Geschwindigkeit), aber mit etwas Glück bleibt es ja tatsächlich bei einem Verwarngeld.
Naddl, sag mal bescheidm was Du tatsächlich bekommst!
naddl
27.03.2007, 19:50 Uhr
zu: unfall bei glätte
also bis jetzt ist nur der bußgeldbescheid in höhe von insgesamt 108 euro gekommen... mal sehen ob da noch etwas kommt....denke aber schon.... naja da muss man wohl durch....
carhol
27.03.2007, 20:21 Uhr
zu: unfall bei glätte
sobald du ihn bezahlt hast, wird dein sva informiert und die leiten dann die probezeitmassnahmen ( anordnung des aufbauseminars) ein.
kann noch einige monate dauern, aber kommen wird es.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?
Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein
Sie müssen funktionstüchtig sein
Sie müssen sauber sein
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|