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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peugeot206cc
05.01.2007, 20:29 Uhr

Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern

Hallo, wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt wann ein Blitzer verfällt?! Beim ersten Mal war es am 14.Okt 2006 und ich habe bis heute noch keinen Bescheid. Da bin ich ausserhalb geschl. Ort ca. 30-35 zu viel gefahren. Wenn doch noch was kommen sollte, wie verhalten sich dann nachfolgende Blitzer?

Das zweite Mal war es kurz vor Weihnachten, ausserhalb geschl. Ort in einer 70er Zone mit ca 90-95 kmh(20-25 zu viel) geblitzt worden, und nun heute in einer 70er Zone mit ca 80-85 kmh(10-15kmh zu viel)
Bin nicht mehr in der Probezeit oder so, und mein Punktekonto ist auf Null.

Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß peugeot206cc

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schneemann27
05.01.2007, 20:37 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blit

Du solltest deinen Fahrstil ändern.

Schau hier: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peugeot206cc
05.01.2007, 21:08 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern

Genau das habe ich mir gedacht:-))
vielen dank für den guten Rat.
dachte eingentlich an eine Antwort die mir wirklich weiterhilft.
steht denn unter dem Link auch wann die Frist abläuft bzgl. des ersten Blitzers vor drei monaten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schneemann27
05.01.2007, 21:34 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blit

Zum Ablauf der Frist:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/verkehrord.h
tml


oder der hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=3


Vielleicht hast du aber Glück und musst nach Abzug des Toleranzbereiches nur die jeweilige Geldstrafe zahlen (für die drei Blitzer). Denn Verwarnungsgelder werden nicht ins Verkehrszentralregister (Flensburg eingetragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
05.01.2007, 22:00 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern

ah, wieder so ein thema, dass bei einigen die halsschlagadern anschwellen lässt. ;)

übrigens: die verjährungsfrist für solche sachen beträgt drei monate. also um das ding aus dem oktober bist wohl noch mal drumherum gekommen.
so gesehen, könntest du eigentlich nur noch für das zweite ding von vor weihnachten ernsthaft bestraft werden, da das dritte "nur" ein verwarnungsgeld nach sich zieht. habe bisher auch von keinen ernsthaften konsequenzen gehört, wenn man mehrmals hintereinander geblitzt worden ist.

falls dich bis zum fälligkeitsdatum des ersten dings doch noch post erreichen sollte, dann kannste gut nen monat laufen. aber frische luft ist gesund.

in diesem sinne
stay cool

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
07.01.2007, 13:26 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern

Hey,

Ich weiß nicht genau wie das mit mehrmaligem Blitzen ist, aber mein Daddy musste mal seinen FS für einen Monat abgeben weil er innerhalb von 6 Monaten 2 mal mit mehr als 25 km/h zu viel geblitzt wurde.
In dem Schreiben stand sowas wie "behaarliche Pflichtverletzung" oder so.

Aber sollte bei dir ja egal sein weil das erste wie gesagt verjährt sein sollte:-))

mfg Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.01.2007, 14:31 Uhr

zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern

Die beharrliche Pflichtverletzung kommt zum Tragen bei zwei mal mehr als 25 km/h innerhalb von einem Jahr. Dann wird ein Monat Fahrverbot angeordnet.

:) Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen