carhol
16.12.2006, 12:54 Uhr
zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit
anträge kann man immer stellen. deiner würde aber abgelehnt, gerade bei alk ist 0 toleranz.
du kannst aber ein seminar besuchen bei dem deine probezeit um ein jahr verkürzt wird.
holger
Georg_g
16.12.2006, 13:55 Uhr
zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbi
ldungsphase.php
Für die 0,7 Promille hast du übrigens nicht 3, sondern 4 Punkte bekommen.
carhol
16.12.2006, 18:36 Uhr
zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit
klar, wir haben dich nur veräppelt.
brauchst nur einen antrag stellen und du bekommst sogar noch einen heiligenschein.
hallo, du bist besoffen gefahren. freu dich das nicht mehr passiert ist
und nein, auch wenn du noch 20 mal fragst bekommst du keine andere antwort.
holger
carhol
17.12.2006, 19:08 Uhr
zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit
das seminar kann man nur alle 5 jahre machen.
holger