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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trish
17.11.2006, 09:41 Uhr

Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Hallo,
ich wurde neulich nachts (07.11.)von den freundlichen Kollegen aufgehalten.
Dabei haben sie festgestellt, dass ich nach meinem Umzug (28.10.) mein Auto und mich selbst noch nicht umgemelet habe. ausserdem fehlte mir das Warndreieck und die rechte Nummernschildbeleuchtung hinten war defekt!

Nun habe ich so einen schönen Zettel mit bekommen, auf dem die Mängel vermerkt sind.
Muss ich mein Auto (Termin 18.11., also morgen) nun bei genau dieser PI vorfürhen oder egal wo usw... ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
17.11.2006, 11:41 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Also ich würd anrufen und fragen. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:31 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

ALSO: ich hatte schon öfter mängelbericht.auf der karte die man bekommt steht deutlich drauf das man bei einer TÜV/DEKRA stelle oder einer polizeidienststelle vorführen kann.welche polizeidienststelle ist da egal hauptsache du führst es vor und kriegst auf dem wisch ein stempel mit ner unterschrift die du dann per post wegschicken kannst und die sache is erledigt   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:33 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

meines wissens nach ist es ok wenn der poststempel das datum vom abgabetermin hat.wenn du dem termin nicht nachkommst wirst du post bekommen wo sie dich nochmal darauf hinweißen mit nochmal so ner karte wo du ausfüllen lassen kannst (weil sie dann denken du hast die alte verloren oda so) und EVENTUELL (muß nicht) eine geldstrafe eine niedrige für das versäumnis.Mängelbericht ist eigentlich nix schlimmes wenn mans so sieht   

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen