Kathy703
12.11.2006, 16:25 Uhr
Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276
Also das war so.....
ich bin auf einer landstraße gefahren wo freie fahrt war ohne geschwindigkeitsbegrenzung.dann fuhr ein LKW vor mir den ich unbedingt überholen wollte der war soooo langsam ich hatte auch freie fahrt setzte an zum überholen dann war ich schon auf der überholspur und hinter mir auch einer dann sah ich auf einaml ein schild aus dem schatten des LKws (Klappschild für Kontrollen (Überholverbot und 80kmh))
konnte ja nicht mehr einscheren da hinter mir auhc ein pkw überholen wollte .darauf hin weiter gas gegeben vor dem lkw eigeschert und wurde natürlcihvon der polizei angehalten.jetzt hab ich post wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste?
bin noch in der probezeit und weiß nicht so genau was da auf mcih zu kommt..ich brauche das auto muss jeden tag 45km zur arbeit fahren
DaRealAd
12.11.2006, 17:09 Uhr
zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)
40 € Bußgeld (+ ca 25,60 € Gebühren) und 1 Pkt.
In der Probezeit A-Verstoß und damit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
durbanZA
12.11.2006, 17:15 Uhr
zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276
» wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste? «
oh je... eben gar nicht. Du musstest eben nicht überholen. Rechtlich gesehen ist die Sache eindeutig:
Ab dem Verkehrszeichen 276 muß jeder Überholvorgang beendet sein. Das Überholen ist nur erlaubt, wenn Du die ganze Überholstrecke einsehen kannst. Dazu gehört auch, daß Du die Verkehrszeichen, die innerhalb der Überholstrecke stehen, erkennen und beachten kannst.
Demnach hast Du den Tatbestand erfüllt....
Aber es gibt ja immerhin den schwachen Trost, daß es kein Fahrverbot gibt...