Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
03.10.2006, 20:34 Uhr

Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hallo,

nein ich mach solche Sachen nicht ;).

Ein Freund (20) von mir hat vor ca 4 Monaten eine Probezeitverlängerung bekommen, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (>30km/h). An der Nachschulung hat er teilgenommen.

Vor 2 Wochen ist er mit 0.8 Promille von der Strasse geflogen und gegen einen Baum gefahren (Auto Totalschaden). Es waren keine weiteren Beteiligte vorhanden. Polizei war natürlich zur Stelle und hat ihm vorerst seinen Führerschein entzogen.

Wie wird es in der Zukunft für ihn ausschauen? Nach Probezeitverlängerung mit 0.8 Promille einen Unfall zu verursachen hat sicherlich weitreichende Folgen.

1 Jahr Fahrverbot + Mpu?

Vielen Dank für eure Antworten

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.10.2006, 21:01 Uhr

zu: Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hm... Hier liegten wir nicht mehr im Bereich der Ordnungswidirgkeiten; es handelt sich wohl um eine Straftat nach § 315c StGB. Die Geschwindigkeitsgeschichte ist hier ncht von allzu großer Bedeutung.
Über das Strafmaß lässt sich hier nur spekulieren, letztlich entscheidet das in diesem Fall der Richter.

§ 315c StGB lässt weite Spielräume für die Strafzumessung.
Demnach gibt es für solch einen Fall 7 Punkte im VZR, eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren). Theroretisch könnte Dein Freund nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dann könnte seine Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden.

Ein Fahrverbot ist hier unwahrscheinlich, eher steht hier ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer damit verbudnen Sperrfrist im Raum.
Eine MPU zur Wiedererlanung wird bei diesem Wert, wenn nicht besondere Anzeichen der Alkoholwirkung, bei einem Ersttäter (bezüglich Alkohol) nicht verlangt. Aufgrund der Probezeit kann aber ein besonderes Seminar für alkoholauffällige Jugendliche angeordnet werden.

Wie gesagt, wie hoch die Strafe ausfällt, darüber lässt sich nur mutmaßen. Das ist von vielen Faktoren abhängig, außerdem gestehe ich, mich in diesem Bereich nicht soooo gut auszukennen. Ein Anwalt ist hier auf jeden Fall ratsam.
Ich denke, es könnte hier auf eine Geldstrafe von 30-50 Tagessätzen hinauslaufen (oder 30-50 Sozialstunden) und eine Sperre zwischen 6 und 12 Monaten.
Aber mit dieser Einschätzung lehne ich mich -das gebe ich zu- seeehr weit aus dem Fenster. Also, nicht böse auf mich sein, wenn es ganz anders ausgeht. Das weiß man bei solch einer Sache selten, ohne die genaueren Umstände zu kennen.

mfG Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Bremsen und nach rechts ausweichen

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen