MarvMonroe
09.09.2006, 21:30 Uhr
BEKIFFT AUF FAHRRAD. FOLGEN.....???
Moin Moin Leute,
Gibt es irgendwelche Strafen , sei es in- oder außerhalb der Probezeit, wenn man bekifft bzw. breit mit dem Fahrrad rumfährt und ein Polizeibeamter einen anhält und anhand der roten Augen bemerkt das man Cannabis konsumiert hat???
DaRealAd
09.09.2006, 21:44 Uhr
zu: BEKIFFT AUF FAHRRAD. FOLGEN.....???
Ja ... strafbar nach §315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs". Für Führerscheininhaber wird es wohl auch eine MPU zur Folge haben.
MarvMonroe
09.09.2006, 21:49 Uhr
zu: BEKIFFT AUF FAHRRAD. FOLGEN.....???
Und was ist wenn man noch in der Probezeit ist?
durbanZA
09.09.2006, 22:00 Uhr
zu: BEKIFFT AUF FAHRRAD. FOLGEN.....???
Meines Wissens kann sehr wohl eine MPU angeordnet werden, wenn Anzeichen für ein auffälliges Konsumverhalten vorliegen, warum auch nicht; bei Alkoholfahrten auf dem Rad ist das ja auch möglich.
Ansonsten wären noch die 7 Punkte im Zentralregister zu erwähnen und für Probezeitler die Anordnung einer Nachschulung und die Probezeitverlängerung.
durbanZA
09.09.2006, 22:12 Uhr
zu: BEKIFFT AUF FAHRRAD. FOLGEN.....???
Ich hab gerade noch mal ein paar Kommentare zu dem Thema gelesen und es scheint recht üblich, daß eine MPU auch schon nach der ersten Radfahrt unter THC- Einfluß angeordnet wird. Warum sollte das auch nicht so sein?
Zu den Punkten ist natürlich zu sagen, daß die natürlich nur relevant sind, wenn die Fahrerlaubnis nicht ntzogen wird, sondern lediglich ein Fahrverbot angeordnet wird. Denn Punkte werden ja nach Neuerteilung gelöscht.