durbanZA
17.08.2006, 15:58 Uhr
zu: Auf der Autobahn geblitzt...
Allerdings wird Dir beim nächsten A-Verstoß innherhalb der Probezeit, die ja bei Dir noch ein paar Jährchen dauernd wird, die Fahrerlaubnis entzogen!
durbanZA
17.08.2006, 17:33 Uhr
zu: Auf der Autobahn geblitzt...
was heißt "eigentlich"?
Aufgrund Deines ersten A-Verstoßs wurde Deine Probezeit einmalig auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Nochmal verlängert wird sie nicht. Aber was meinst Du mit "MPU"?
Falls Du damit das Aufbauseminar (was keine MPU ist) meinst: Solltest Du daran nicht teilnehmen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen, ebenso nach einem nochmaligen A-Verstoß.
andele
17.08.2006, 17:41 Uhr
zu: Auf der Autobahn geblitzt...
Nein, wenn du jetzt nicht zur MPU gehst, passiert erstmal garnichts. Wenn du bis zum 15.01. wieder einen Verstoß, der mit Punkten geahndet wirst, begehst, dann wird dir die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen.
Der einzige Unterschied der MPU besteht nun darin, dass dir bei einer Teilnahme zwei Punkte im Verkehrszentralregister gestrichen werden. Es liegt nun bei dir, ob du dahingehst.
Ich würde es aber doch empfehlen...
Noch eine Probezeitverlängerung gibt es nicht, die wird wohl am 15.01. definitiv auslaufen - wenn du den Schein bis dahin behältst...