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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hannes112
13.08.2006, 10:26 Uhr

Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Hallo ich möchte den Führerschein mit 17 bei uns in hessen machen und ich wollte mal fragen ob dann die probezeit mit 18 entfällt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
13.08.2006, 11:18 Uhr

zu: Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Bei uns in NRW, und das wird in ganz Deutschland so sein, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Es ist egal, ob du den Führerschein mit 17 oder 18 oder später machst, du ahst immer 2 Jahre Probezeit, wenn du die Probezeit nicht durch ein bestimmtes Seminar auf ein Jahr verkürzt.

MFG

Raphire

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Ich muss warten

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden