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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stassi V2
07.08.2006, 14:58 Uhr

Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

hallo. am 28.4.06 wurde ich geblitzt auf der autobahn. mit 5kmh zuviel und weniger als 5/10 des vorgeschriebenen abstandes. jetzt wollen die 45€(+ gebühren 69,23€) und mir nen punkt geben. meines erachtens galt der alte bußgeldkatalog. also keinen punkt und 20-25€ geldbuße.
was haltet ihr davon?
bitte so schnell wie möglich..thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 16:39 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

>was haltet ihr davon?

Äh, auch beim alten Bußgeldkatalog war für einen zu geringen Abstand bereits eine Strafe vorgesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
07.08.2006, 16:55 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

@WakeAlan: Les mal genau... Weiß er doch, er spricht davon, dass nach dem alten Bußgeldkatalog 20-25 Euro und kein Punkt gegolten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 17:02 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

Komisch. In den alten Katalogen, die ich über Google finde, ist dort sehr wohl ein Punkt vorgesehen, sowie mehr als 20-25€.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen