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Bußgeld, Punkte, Probezeit
steffi (37)
17.07.2006, 17:15 Uhr
Ladung verloren - was droht?
Hallo,
wir hören es täglich im Radio und verdrehen genervt die Augen "Auf der A3 liegt ein Fahrrad auf der Fahrbahn. Wir bitten um äußerste Vorsicht". Mann, wie kann man nur so blöd sein...
Nun, gestern ist es mir passiert. Aufgrund der Hitze (Materialermüdung der Halterung) und eines Huckels auf der Autobahn hat mein Dachgepäckträger nachgegeben und mein Fahrrad abgeworfen. Natürlich auf die mittlere von 3 Fahrspuren. Anhalten war mangels Seitenstreifen nicht gleich möglich, also in die nächste Nothaltebucht.
Polizei sofort alarmiert, versucht, mittels Warndreieck nachfolgenden Verkehr zu warnen (was aber nicht wirklich notwendig war, da alle Vorbeifahrenden sehr umsichtig und vorausschauend gefahren sind und rechtzeitig die Spur wechselten). Fahrrad in einem ruhigen Moment von der Fahrbahn geholt (dazu sind bitte keine Kommentare notwendig!) und Eintreffen der Polizei abgewartet. Die haben dann unsere Personalien aufgenommen.
Erste Stellungnahme: Sie sehen ein, dass uns wohl kein Verschulden trifft, da es wohl anscheinend wirklich Materialermüdung war, die zum Zwischenfall führte; aber die Autobahnpolizei würde die Angelegneheit nochmal prüfen und ggf. noch Maßahmen einleiten.
Jetzt meine Frage: Was kann uns blühen? (Haftpflichtschäden von Fahrern, die Kleinteile gegens Auto bekommen haben, mal abgesehen).
Ist das "Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert mit/ohne Gefährdung" oder "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder was?
Unsichere Grüße
steffi (mittlerweile 38)
Kati85
18.07.2006, 23:52 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
Guck mal hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=15
Vielleicht 102.2 oder 106... aber wenn alles richtig montiert war und es ein Materialfehler war, kommt vielleicht auch gar nichts.
MfG
Kathrin
durbanZA
19.07.2006, 18:03 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
...was aber in den wenigsten Fällen so ist. Ansonsten sehe ich das auch so.
Da blühen im günstigesten Fall 35 Euro, und geht im Falle eins Unfalls bis zu 60 Euro, ggf. sind das B- Verstöße und geben 3 Punkte.
steffi (37)
19.07.2006, 23:29 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
Hallo durbanZA, hallo Heuschrecke,
»was aber in den wenigsten Fällen so ist«
Auf was bezieht sich das jetzt konkret: auf die korrkte Montage, auf die Wahrscheinlichkeit, dass nichts mehr nachkommt ode was?
Stehe anscheinend gerade auf dem Schlauch!
Verwirrte Grüße
steffi (37 + 1)
Georg_g
20.07.2006, 07:20 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
Ich würde mir da jetzt mal keine Sorgen machen. Wenn wirklich ein Materialfehler vorliegt, dann kann man dir auch keinen Vorwurf in strafrechtlicher Hinsicht machen. Notfalls musst du ein Sachverständigengutachten eines Materialprüfers o.ä. in Auftrag geben.
Sollten Schäden an anderen Fahrzeugen entstanden sein, dann zahlt das die Haftpflichtversicherung.
durbanZA
20.07.2006, 12:27 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
...obwohl in den meisten Fällen ein Transportfehler vorliegt.
Steffi, darf man Dir gratulieren?
steffi (37)
20.07.2006, 16:17 Uhr
zu: Ladung verloren - was droht?
Hallo durbanZA,
ich weiß, dass meist menschliches Versagen vorliegt. Aber in unserem Fall ist das Plastik des Greifers durch Sonneneinstrahlung so heiß geworden, dass es weich wie Gummi wurde und den Fahrradrahmen einfach "losgelassen" hat.
Wie gesagt, die örtliche Polizei hat das auch so gesehen.
Fraglich ist halt (wie oben erwähnt) , ob die Autobahnpolizei sich diesem Urteil anschließt.
Gratulieren ist nicht nötig, hatte schon im April, aber seitdem keine Beiträge geschrieben. Werde meinen Nick aber in Kürze anpassen.
Aber trotzdem lieben Dank für deine Aufmerksamkeit.
steffi
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss
- zunächst an der Haltlinie anhalten
- den Bus durchfahren lassen
- den Radfahrer durchfahren lassen
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Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?
Sie blicken weder nach links noch nach rechts
Sie kehren manchmal auf halbem Wege um
Sie betreten unerwartet die Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
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