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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Toelke
11.07.2006, 23:47 Uhr

Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Hallo Ihr!

Möchte mich mit einer für mich momentan wichtigen Frage an Euch wenden.

Gestern bin ich von unserem Freund und Helfer Außerorts auf einer Landstraße angehalten worden. Die Herrschaften standen auf der linken Seite hinter einer Kurve gegenüber des sich wiederholenden Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Erlaubt waren 70km/h und das mobile Messgerät soll mich mit 104km/h (bereits abzüglich Tollerantz) ertappt haben.

Soweit so "schlecht" hätte ich mir nicht vorher Gedanken gemacht wie schnell ich auf dieser Strecke doch gleich fahren durfte. Orientiert habe ich mich an einen Leitspruch meines damaligen Fahrlehrers der immer sagte, dass sofern sich das Ge-/Verbotsschild hinter einer Einmündung nicht wiederholt dies auch nicht für den jenigen ersichtlich ist der aus dieser Straße kommt. Also galt in dem Moment für mich 100km/h.

Fairerweise muß ich dazu sagen, dass diese Straße Asphaltiert ist und direkt am Anfang deutlich ein Straßenschild auf diese Straße weist. Wie ich bereits in Erfrahung bringen konnte Endet diese aber nach geschätzten 500m an einigen Häusern.

Ist dies soweit rechtens oder besteht hier die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen?!

Ich weiss das dieses Thema bereits in Euren Infos steht aber leider zu einem strittigen Fall gehört!

Was würdet Ihr an dieser Stelle tun?!

Vielen Dank für Eure Bemühungen und Mithilfe!

Der Tim

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Toelke
12.07.2006, 09:48 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Ok...seh ich ja auch alles ein!

Aber gestzt den Fall ich hätte dort jemanden besucht,...sagen wir mal für eine Stunde und käme aus dem Nachbarort ca.10 km weiter oder ich hätte dort gehalten zum Telefonieren. Man kann doch nicht erwarten das man nach Ausfahren der Straße noch weiss, dass auf dem Hinweg 70km/h galt, oder?!

Was wäre wenn man so versuchen würde zu argumentieren und es auf die ganz ganz freundliche Art versucht! Ich will ja nicht die ganze Strafe erlassen bekommen eine Milderung wäre mir auch recht!

Was wäre wenn ich über den Anhörungsbogen Einspruch einlege?! Können daraus weitere Kosten für mich entstehen, z.B. für den Mehraufwand?!

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12.07.2006, 12:50 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Ja ich war bereits auf der Straße an der Messungen vorgenommen wurden!

Aber das konnten die Herren mit der Uniform nicht sehen...die Abbiegemöglichkeit ist vom Messpunkt gesehen ca. 1,5km weg und hinter einer Kurve die zusätzlich durch ein Feld mit Mais verdeckt wird.

Ob ich also dort gehalten oder gedreht hab oder ob ich dort zu Besuch war das können die Herren niemals gesehen haben...!

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12.07.2006, 13:17 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Meine Weste ist "bisher" sauber!

Ich weiss das auf der Gegenseite eine ähnliche Straße in diese mündet wo auch keine Weiderholung erfolgt!

Zusätzlich befinden wir uns hier im Niemandsland...das Schild folgt vorher gut 1,5 km nach Ortsausgang!

Sicher wäre es auf jedenfall Fotos der Strecke anzufertigen, oder?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.07.2006, 15:00 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Hey... Ich schalte mich gerade aus dem wohlverdienten (Kurz-)Urlaub ein:
Ist Toelke definitiv an einem Begrenzungsschild vorbeigekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Toelke
12.07.2006, 15:22 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Also...zum Verständnis!

Ortsausgang -> 70km/h Schild
ca. 1,5km weiter -> Einmündung mit großem Straßenschild (kein weiteres Begrenzungsschild)
ca. 1,5km weiter -> hinter Kurve neues 70km/h Schild und gegenüber stand der Mann mit Uniform!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
12.07.2006, 21:10 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Hallo,

wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Einmündung nicht wiederholt, so kann der einbiegende Verkehr nicht wissen, daß hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. So weit richtig.

Aber:
Als Geradeausfahrender darf ich eben NICHT davon ausgehen, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung damit aufgelöst wird. Sie gilt schön weiter, bis die Auflösung wirklich kommt.

Siehe auch hier unter "Schwierige Fälle".


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Toelke
13.07.2006, 07:44 Uhr

zu: Fehlendes Schild und dann ertappt??!!

Moin moin!

Erstmal danke für die vielen Antworten!

Fakt wäre, dass der Herr mit der Laserpistole mich hätte keinesfalls sehen können!

Aus diesem Grund stellt sich ja die Frage ob ich die Möglichkeit habe so zu argumentieren und das im Anhörungsbogen zu beteuern?!

Weiterhin komme ich aus dem über-übernächsten Ort ca. 10km weiter! Klar könnte man sich dort auskennen...aber wer sagt denn das ich den Weg schon so oft gefahren bin?! Viele Wege führen nach Rom....!

Hab mich aber bereits mit meiner RSV auseinander gesetzt und die Abdeckung für einen Anwalt zugesagt bekommen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

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Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

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- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

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Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

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Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

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