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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pulaurawa
28.06.2006, 17:38 Uhr

zum Beitrag :Abstand geblitzt + 30kmh zuviel in Ortschaft

Also, zu den beiden Fragen!
Der Brieg war an meinen Papa adressiert, von wegen Zeugenbefragung etc
Und ich weiss nicht ob ich geblitzt wurde, das es ein Typ der neben mir an der Ampel stand zu mir sagte. Und außerdem ist es eine Strasse die so groß ist, dass man denkt es wäre 60, udn es hält sich auch sonst keiner dran!
Und dan mit dem Abstand, da wollte ich nur mal sagen, fahrt mal 140 und haltet 4 Autolängen Abstand, ich dneke dass kommt euch auch ausreichend vor!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
28.06.2006, 21:01 Uhr

zu: zum Beitrag :Abstand geblitzt + 30kmh zuviel in Ortschaf

MUHAHAHA. Echt geiles Kommentar zu den deutschen Verkehrsregeln, hehehe. ;-)

4 Autolängen sind ca. 20 Meter. Das ist wirklich ein bisschen extrem. Nimm 8 damit kann man sich dann schon eher anfreunden (40 Meter).
Allerdings wär das im Rahmen der STVO immernoch zu wenig :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
28.06.2006, 21:18 Uhr

zu: zum Beitrag :Abstand geblitzt + 30kmh zuviel in Ortschaft

Manche Leute sollten das mit dem "denken" (so wird das auch korrekt geschrieben) lieber sein lassen und sich mal besser an die vorgegebenen Regeln halten.
Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch falsche Beladung

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen