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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
11.06.2006, 18:43 Uhr

zu: Hilfe! Parkunfall

Solche Vollidioten sind mir ja die liebsten Mitbürger... Mir hatte man mal mein Motorrad richtig kräftig umgefahren. Zwar hat man es wieder hingestellt als sei nichts gewesen, aber mehr auch nicht. Waren ja nur:
- ein kaputter Spiegel
- ein verkratzter Auspuff
- eine gerissener Motorschutz
- verbogene Lampenhalterung
- ein zerbrochener und ein verkratzter Blinker
- div. Kratzer
- etc.
an Schaden, welchen ich aus eigener Tasche bezahlen durfte. Mehr als den Leuten an liebsten richtig kräftig eins dafür in die Fresse zu hauen oder deren scheiß Autos zu sprengen, fällt mir dazu auch nicht ein. Anscheinend ist vielen nicht wirklich bewußt, dass sie Fahrerflucht begehen. Bewußt wohl schon, aber man verdrängt es lieber, da man ja in der Versicherung steigen könnte. Tolle Wurst, wenn der Geschädigte statt wie der Unfallverursacher 20-30 Euro pro Jahr mehr an Versicherungsbeitrag gleich mal auf ein paar hundert oder tausend Euro an Schaden sitzenbleibt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
13.06.2006, 23:43 Uhr

zu: Hilfe! Parkunfall

Also mir wurde mal gesagt man könnte auch gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr den Halter eines Fahrzeuges samt Adresse genannt bekommen. Wenn man halt mit demjenigen einen Unfall hatte, das aber Privat klären möchte.

Ohne Garantie, kann das wer bestätigen oder wiederlegen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit