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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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03.06.2006, 04:03 Uhr

zu: telefonieren

Du musst zahlen 40 € Bußgeld +ca 25 € Gebühren und Auslagen. Dazu bekommst du einen Punkt in Flensburg. Deine Probezeit wird noch nicht verlängert, da es nur ein B-Verstoß ist, also erst beim nächsten Mal passiert was.
Die geringen Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich (<40 €) machen überhaupt nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?

Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels

Langsam fahren ohne triftigen Grund

Abwürgen des Motors

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken