
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 OmV
20.04.2006, 01:16 Uhr
Alkohol in der Probezeit...
Wollte fragen, wie das jetzt mit dieser 0,0 Promille-Grenze aussieht?
Wurde das schon beschlossen?
Befinde mich naemlich in der Probezeit und hab mir gesagt, dass ich keinen einzigen Schluck trinken werde, wenn ich fahren muss.
Bin jedoch heute doch gefahren, obwohl ich etwas (wirklich nicht viel) getrunken habe, und bin mir jetzt total unsicher.
Kam heute mit einer Freundin auf das Thema, und sie war der Meinung, dass das noch nicht gilt?!
Wenn das stimmt, wie viel Promille darf man denn dann haben? 0,3 oder?
Irgendwie sagt jeder was anderes...
Hab nicht vor, wieder zu trinken (auch wenn es nur ein kleines Bier ist), nicht, dass ihr mich da falsch versteht, moecht nur wissen, wie das jetzt wirklich geregelt ist.
Gruß, OmV.
 DaRealAd
20.04.2006, 03:26 Uhr
zu: Alkohol in der Probezeit...
Nein, das war bis jetzt nur mal im Gespräch, beschlossen ist da nichts.
Es gelten also in der Probezeit genau die gleichen Alkoholgrenzen wie immer.
 OmV
20.04.2006, 10:38 Uhr
zu: Alkohol in der Probezeit...
Okay, danke fuer die Antwort.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?
Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind
Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen
Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|