|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Akiko
15.04.2006, 23:51 Uhr
Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Am Samstag bin ich an einer Einmündung ( Ampel nach der Einmündung, jedoch HALTLINE vor der Einmündung), nach links abgebogen. Nun soll ich ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen, weil ich bei ROT abgebogen bin und nicht an der Haltline angehalten habe.
Der Polizist meinte das die Halteline auch für "Abbieger" gelten würde.
Ich bin aber der Meinung, das die Ampel für mich nicht gilt. Zumindest glaub ich es so hier im FORUM gelesen zu haben.
Was stimmt den nun ????
durbanZA
16.04.2006, 00:00 Uhr
zu: Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Das wird gerade heiß diskutiert und die Meinungen sind gespalten. Einen Rat geben kann man Dir hier nicht. Pauschal würde ich hier sagen "zahlen bringt Frieden", zumal Du sozusagen "Glück" gehabt hast und Du nur ein Verwarngeld zahlen sollst. Durch einen Einspruch wird es wahrscheinlich nur teuer.
Handelte es sich um eine "Wartelinie" (gestrichelt) oder um eine "richtige" Haltelinie?
Die Haltzelinie ist ein amtliches Verkehrszeichen (Z 294) und schreibt vor: "Hier halten"; ergänzend zu Haltegeboten von Lichtzeichenanlagen, Stoppschildern und Polizeibeamten. Ob Du nun tatsächlich diese Ampel passierst, spielt demnach keine Rolle. Die Haltelinie ordnet an: Stopp, bis die LZA grün ist.
Lizzard
16.04.2006, 01:03 Uhr
zu: Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Ich würde zahlen. Wenn es eine durchgezogene Haltelinie war, hättest du warten müssen. Wie der obige Beitrag bereits beschreibt.
to
16.04.2006, 01:23 Uhr
zu: Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Mal abgesehen davon, dass auch Polizisten die Weisheit nicht mit Löffeln essen,
was hältst Du von der Idee, in diesem speziellen Fall einfach bei Deinem ehemaligen Fahrlehrer nachzufragen?
Eine Frage kostet nichts, vermutlich ist ihm die Örtlichkeit bekannt und soviel Sachverstand müsste er ja auch besitzen, um Dir eine Einschätzung geben zu können, ob da ein Widerspruch Erfolg haben könnte.
Ein Rechtsanwalt dagegen glaubt grundsätzlich immer, dass etwas geht, allein schon weil er hofft etwas daran zu verdienen.
Akiko
16.04.2006, 13:03 Uhr
zu: Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Wenn ich doch bei rot gefahren sein soll, wieso bekomm ich denn nicht Punkte und ein Bußgeld?
durbanZA
16.04.2006, 13:20 Uhr
zu: Nun soll ich ein Verwarngeld zahlen
Du bist ja nicht bei "rot" in den geschützen Bereich, der ja in unserer Situation hinter der Einmündung liegt, gefahren, was Voraussetzung für einen Rotlichtverstoß ist; Du hast lediglich die Haltelinie überfahren, was Dir vermutlich zum Vorwurf gemacht wird.
Es gibt allerdings auch einige seltene Fälle, wo dieser geschützte Bereich VOR der LZA liegt, die LZA hinter die Kreuzung selbige also absichern soll. (In Hamburg kenne ich einige solcher Kreuzungen). In so einem Fall hätte man Dir tatsächlich einen Rotlichtverstoß anlasten können.
Vermutlich war es bei Dir aber eine Fußgängerampel hinter einer Einmündung, oder?
Eine vorgezogene Haltelinie ist in diesem Fall eigentlich unpassend. Daher setzen viele Behörden zur Zeot daran, diese durch Wartelinien zu ersetzen, die laut StVO ja das Anhalten empfiehlt, nicht aber vorschreibt. Daß man als Geradeausfahrer dann beo roter Ampel trotzdem dort halten muß, ergibt sich aus § 11 Abs. 11 StVO, nachdem eine Einmündung freizuhalten ist. Rechtsabbieger können dann trotzdem ohne anzuhalten abbiegen. Die Wartelinie ist dann praktisch ein optischer Hinweis auf die Freihaltepflicht nach § 11, entbindet aber den Rechtsabbieger davon. Etwas zweckentfremdet, aber insgesamt ne gute Lösung meiner Meinung nach.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie müssen äußerst rechts fahren
Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken
Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?
Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder
Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder
Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|