|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
condomat
13.04.2006, 13:54 Uhr
Falsch geparkt :-(
Guten Nachmittag,
vorhin war ich in der Leipziger Innenstadt unterwegs, verlies mein Fahrzeug nur für ca. 30 Minuten. Ein Knöllchen steckte am Scheibenwischer. Das war nur so allgemein formuliert, und dass ich in den nächsten Tagen bescheid bekommen würde.
Der Fahrzeughalter bin ich, angemeldet ist es als Zweitwagen bei meiner Mutter. Sie bekommt jetzt den netten Brief, zahlen darf allerdings ich. :-(
Ich stand mit vielen anderen Autos, die auch ein Knöllchen hatten, vor einem Hochhaus. Ich hatte ordnungsgemäß geparkt, auch ein Parkticket gekauft und ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Jedoch fiel mir dann bei genauerer Betrachtung etwas auf: Der Parktautomat und die Hinweistafel (Parken mit Ticket von 9 bis 18 Uhr erlaubt) war auf der anderen Straßenseite. Auf der Seite wo ich stand mit dem Auto, stand kein Schild.
Es gab aber doch eines, was ich leider zu spät sah, und was deutlich machte, dass auf der Seite wo ich stand nur Anwohner parken dürfen.
Schöne Scheiße aber auch.
Wie hoch wird das Bußgeld sein, weiß das jemand?
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
condomat
durbanZA
13.04.2006, 15:11 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
Damit wir in Zukunft auch was zu tun haben: Verstoßen hast Du evrmutlich gegen § 12 Abs. 3 Nr. 8e:
"Das Parken ist unzulässig, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild"
Riecht förmlich nach einem Verwaarnungsgeld von 10 Euro gegen den Halter.
Lizzard
13.04.2006, 18:26 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
>>>Sorry sonhol, war beschäftigt (in anderen Foren unterwegs :D).<<<
Wo denn? Jetzt komm mir nicht mit Radarfalle.de oder Ähnlichen ;-)
Lizzard
13.04.2006, 21:19 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
>>>Habe ich mich dort irgendwie verraten? Ich hoffe doch nicht! <<<
Keine Ahnung, war nur ne Vermutung, hehehe...
Ich treibe mich in keinen anderen Forum rum, als dieses hier. Hin und wieder bin ich höchstens mal in nen Forum über Technik und Computer, aber sonst war's das :-P
Lizzard
14.04.2006, 01:13 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
>>>Hier kommen mit Abstand auch die belustigsten Threads rein, da können sich andere Foren echt was abschneiden. <<<
Jop. Der Reiz an diesem Forum ist die Unterhaltung. Ich sitze hier oft breitgrinsend und lache dann sogar schonmal laut, wenn ich hier lese, hehehe :-D
condomat
14.04.2006, 01:33 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
Freut mich, wenn ihr euch amüsiert, aber wäre toll wenn wir mal auf das Thema zurück kommen.
Geht der Bußgeldbescheid an den Halter (Besitzer) des Fahrzeuges oder an denjenigen, auf den das Auto angemeldet ist?
Grüße
condomat
condomat
22.04.2006, 14:40 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
Genauso ist es eben nicht!
Der Bescheid für das Verwarnungsgeld geht an denjenigen, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, und nicht an den Besitzer!
durbanZA
22.04.2006, 15:25 Uhr
zu: Falsch geparkt :-(
Normalerweise wird für einen Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer belangt und nicht der Halter. Daher muß beispielsweise bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung der Fahrer per Phtoto, Video oder direkter Feststellung zweifelsfrei identifiziert werden.
Anders bei Verstößen, die den ruhenden Verkehr betreffen: Für Parkverstöße wird im allgemeinen der Fahrzeughalter belangt.
Mal etwas darüber hinaus; wie läuft das eigentlich mit Parkverstößen, die Punktebewährt sind, wie zB TB-Nr. 51a.3 BKat?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren
Bremsen und nach rechts ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Abbiegen verboten
Einbahnstraße
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|