
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Fahrspaß
12.04.2006, 10:36 Uhr
Wann kann ich anzeigen?
Kann ich einen Autofahrer anzeigen, wenn bspw. bei einem Stau auf dem Standstreifen mit 100 km/h überholt wird? Oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die nicht angezeigt werden kann? Bin normalerweise nicht der Mensch, der gleich andere anzeigt, aber wenn dadurch Menschenleben gefährdet werden, hätte ich gute Lust dazu.
 DaRealAd
12.04.2006, 10:38 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Es ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, aber trotzdem kannst du sie anzeigen wenn du willst.
Du solltest aber den Fahrer ausreichend gut beschreiben können.
 durbanZA
12.04.2006, 11:05 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Aber die Behörden sind verpflichtet, dem nachzugehen. Es gibt Leute, die machen da ein tolles Hobby draus!
 Sören
12.04.2006, 11:31 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Die Behörden sind nicht verpflichtet, allen Anzeigen nachzugehen.
Ich würde aber Vergehen, die gefährlich sind, zur Anzeige bringen. Selbst, wenn man den Fahrer nicht identifizieren kann, kann es sein, daß bei dem Fahrzeug schon mehrere Anzeigen vorliegen und es wenigetens zu einem Fahrtenbuch kommt.
 twinturbo
12.04.2006, 11:58 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
auf die idee, sowas anzuzeigen, kann man auch nur in deutschland kommen...
macht euch mal locker! wenn einer auf dem standstreifen an euch vorbeifährt, stört das doch nicht. ich finde es zwar auch kacke, aber so lange so einer nicht meinen rückspiegel absäbelt, ist es mir persönlich egal. wenn er durch den käse einen unfall verursacht, ist er ohnehin dran.
 Lizzard
12.04.2006, 12:43 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Ich seh das genauso wie twinturbo...
Nur weil er mit 100 Kmh vorbeifährt gefährdet er noch lange keine Menschenleben.
Auf der Standspur hat sowieso niemand was zu suchen.
Zudem bezweifel ich, dass der Gute 100 drauf hatte. Wenn man im Stau steht, sieht so vieles schneller aus...
Wenn du 300 fährst, fegst du teilweise mit 160 Kmh mehr auf der Nadel an Autos vorbei.
Wobei man solche Aktionen nur starten sollte, wenn wirklich kein Fahrzeug vor den Überholenden fährt.
 Lizzard
12.04.2006, 18:54 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Ich will damit nur sagen, dass davon keine große Gefahr ausgeht.
Jeder der auf die Standspur will, tut dies auch ohne Berechtigung. Die gefährden daher auch Menschenleben, könnte ja ein Rettungsfahrzeug von hinten kommen?! (Ich gehe davon aus, dass beim Einordnen auf die Standspur nicht geschaut wird...)
Kommt eine Unfallstelle oder Pannenfahrzeug auf der Standspur, kann man selbst aus 100 noch bremsen ohne jemanden zu gefährden.
Zudem will ich an dieser Stelle nochmals wiederholen, dass der Typ keinesfalls 100 gefahren sein kann. Falls doch, kannst du so schnell kein ziviles Fahrzeug, von einen Einsatzwagen unterscheiden...
Wirkt alles bisschen unrealistisch
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Sie müssen warten
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Der Radfahrer muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|