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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern verena13
01.04.2006, 13:40 Uhr

Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Was passiert, wenn vor 15 Monaten ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde und man nun mit dem Pkw innerorts (50 km/h) zu schnell, nämlich mit 24 km/h (abzgl. Toleranz), geblitzt wird?
Aktueller Kontostand in Flensburg: 3 Punkte.

Ist als Folge mit mehr als 50 EUR Bussgeld zu rechnen (11.3.4 BKAT)?

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01.04.2006, 17:11 Uhr

zu: Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Du bost raus aus der Probezeit? Oder noch nicht?
Wie auch immer, das Bußgeld kann (muß aber nicht) erhöht werden. Ein Fahrverbot droht nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern verena13
01.04.2006, 18:45 Uhr

zu: Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Danke für den Hinweis.

Nein, keine Probezeit. Wollte nur sichergehen, ob wirklich kein Fahrverbot droht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden