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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DonDanielle
31.03.2006, 14:10 Uhr

Nachschulung - wann melden die sich???

Hallo,

ich habe da eine Frage. ich bin letztes Jahr Anfang Oktober auf der Autobahn photographiert worden mit zu wenig abstand. Das war aber das Auto von einem Freund und es war auf seine Mutter angemeldet. Ich habe 150€ Strafe gezahlt und 3 Punkte bekommen. Ich habe mein Führerschein am 09.03.2004 gemacht d.h. ich war damals noch in der Probezeit, es ist aber bis jetzt noch nichts gekommen. Dauert das immer so lange oder haben die mich (hofentlich) vergessen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
31.03.2006, 14:13 Uhr

zu: Nachschulung - wann melden die sich???

Rekord waren 14 Monate. Vergessen worden ist meines Wissens bisher noch niemand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DonDanielle
31.03.2006, 14:29 Uhr

zu: Nachschulung - wann melden die sich???

Was so lange??? Super Beamtendeutschland. Na ja, dann spare ich wohl noch weng weiter. Weis jemand auch was mich das kostet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.04.2006, 00:54 Uhr

zu: Nachschulung - wann melden die sich???

Die Kosten für ein Aufbauseminar sind regionals unterschiedlich und liegen meistens zwischen 200 und 400 Euro. Sei doch froh, hast Zeit zum sparen :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Brücken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern