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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
24.03.2006, 14:14 Uhr

Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Hallo,

folgender Fall: Ich fuhr nachts aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Landstraße, wo sofort eine Polizeikontrolle auf mich wartete.
Ok, kein Problem, Führerschein, Fahzeugschein rausgeholt, natürlich kein Alkohol, womit die Sache
eigentlich vorbei sein sollte.
Allerdings forderte der Polizeibeamte mich dann zur Zahlung von 15€ aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf.
Das habe ich abgelehnt, weil da ja jeder Beweis fehlte.
Einige Tage später kam dann ein Bußgeldbescheid (jetzt schon 40€). Ich antwortete darauf mit der Bitte, einen Beweis der Geschwindigkeitsübertretung in Form von Lichtbild o.Ä. zuzuschicken und legte Einspruch ein.

Heute kam dann die nächste Mitteilung, nämlich, dass kein Lichtbild vorhanden wäre, es aber nicht nötig wäre, weil der Polizeibeamte ja alles hat sehen können und dass die Sache jetzt "gewollterweise" vor Gericht landet.

Welche Chancen hat man da?

Zu bedenken:
- Es war nachts -> dunkel
- Der Polizist stand nicht in der Straße mit dem Verkehrsberuhigten Bereich, sondern auf der Querstraße, hinter einer Bushaltestelle. Diese Straße liegt außerdem wesentlich tiefer als der Verkehrsberuhigte Bereich
- 2 weitere Zeugen waren im Fahrzeug

Danke für Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
24.03.2006, 14:22 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Auf jeden Fall weiter dagegen halten. Schlimmstenfalls bis vors Gericht ziehen. Schätzen dürfen nur die Österreicher, ist hier nicht zulässig.

Hast du ne Rechtschutzversicherung?

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24.03.2006, 14:48 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

So eine Versicherung habe ich (noch) nicht.

Eine konkrete Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern nur ein "mehr als Schrittgeschwindigkeit".

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24.03.2006, 15:07 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

>>>Eine konkrete Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern nur ein "mehr als Schrittgeschwindigkeit". <<<

Naja, also ich würde sagen sowas ist nicht zulässig.
Andererseits sind 15€ die geringste Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung. Warte am Besten nochmal auf paar andere Antworten ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.03.2006, 21:34 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

@lizzard
Diese Form der "Schätzung" ist im verkehrsberuhigten Bereich zulässig (aber nur da) und voll Beweiskröftig.

@matze
Ehrlich gesagt, glaube ich, daß das Verwarngeld von 15 Euro die billigste Lösung für Dich gewesen wäre. Das Verwarnungsgeldangebot hast Du abgelehnt. Jetzt wird Dir ein Bußgeldbescheid in Haus flattern, dazu fallen Gebühren an. Eine Einspruchsmöglichkeit sehe ich persönlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.03.2006, 23:14 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

oh, gebe zu, die Antwort ne Weile nach Lesen des Beitrags geschrieben zu haben, wir sind ja schon ein paar Schritte weiter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
25.03.2006, 10:20 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Ist es nicht eher wahrscheinlich, dass ein Verfahren für 15€ gar nicht erst eröffnet, bzw. eingestellt wird?
Habe im Internet mal geschaut, Infos sind recht dürftig zu diesem Thema, allerdings war die Beobachtung ja nicht gezielt, also nur auf Geschwindigkeitsübertretung bezogen, sondern beiläufig, was ein anderes Licht auf die Sache werfen könnte...
Soweit nur zu den Internet-Infos...


Danke für Eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.03.2006, 12:34 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren ist Folge des Einspruchs, es muss jetzt stattfinden.

Wenn man Gerichtsverfahren umgehen will, sollte man seine Verwarn- oder Bußgelder einfach bezahlen. Immerhin geht es jetzt nicht mehr um 15 Euro sondern um 40 Euro als Buße für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Verwarnung abzulehnen lohnt sich selten, danach wirds meist erheblich unangenehmer.

Die Gerichte sind selten begeistert, wenn man ihnen durch sinnlose Einsprüche zusätzliche Arbeit verschafft.

Das einzige, was vor Gericht bei einem extrem freundlichen Richter noch eventuell erreichbar sein könnte, ist die Herabsetzung auf 35 Euro Geldbuße, damit es keinen Punkt in Flensburg gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
27.03.2006, 20:04 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Diese 40€ kommen doch nur durch Bearbeitungsgebühren etc. zustande. Dafür darf es doch keine Punkte geben?! (Probezeit noch ein halbes Jahr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
12.07.2006, 20:45 Uhr

!!!ERGEBNIS!!!

Heute morgen war im oben beschriebenen Fall die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht.

Allen, die ähnliche Probleme haben, kann ich Hoffnung machen.
Habe die Sache mit einer Einstellung des Verfahrens gewonnen.
Dem Richter reichte die Schätzung des Polizeibeamten nicht, da er keine Messmethode und keinen Anhaltspunkt für seine Vermutung der überhöhten Geschwindigkeit geben konnte.
Der Richter kritisierte selbst, dass der Beamte nur ein "zu schnell" angab und sofort eine Anzeige draus machte. "Das reicht nicht" sagte er.

Lediglich die mir entstandenen Kosten musste ich selbst tragen.
Das war ja nicht viel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
13.07.2006, 12:44 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Hey matze!

ich gratuliere Dir!!! Sieht man mal, dass auch die "alten Hasen" hier im Forum nicht immer Recht haben ;)

Gruß aus Berlin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
13.07.2006, 13:31 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

sie habe schon recht. im verkerhrsberuhigtenbereich darf geschätzt werden. allerdings muss diese schätzung auch begründet werden.
hier war wohl die begründung des beamten ein bischen zu allgemein. er hätte schon eine zahl oder was konkrets angeben müssen.
bei einstellung zahlt jeder in der regel seine kosten selbst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.07.2006, 05:11 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

geil, matze, gut gemacht!
die leute die dir was gesagt haben sind einfach nur blöd..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.07.2006, 10:08 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

Also, Matze, ersteinmal herzlichen Glückwunsch. Calibrafahrer, mit Blödheit hatr das nichts zu tun, Matze hat -auf Deutsch gesagt- eine Menge Schwein und einen netten Richter gehabt. Denn es ist in Deutschland absolut zulässig und auch üblich, daß ein Polizist in einem verkehrsberuhigten Bereich durch Augenmaß feststellt, wenn sich ein Fahrzeug schneller als mit Schrittgeschwindigkeit bewegt.
Denn das ist für jedermann recht einfach abzuschätzen.

Trotzdem gönne ich Dir natürlich deinen Sieg, gute Fahrt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
19.07.2006, 10:12 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

@sonhol: OK, noch einmal gelesen! Danke für den Hinweis.

Dennoch: Die Tipps & Empfehlungen, die dem TE gegeben wurden, klangen deutlich pessimistischer, ganz nach dem Motto: Bloß zahlen, sonst kommt's ganz "dicke".

Dicke ist es meines Erachtens nicht gekommen, wenngleich es wirklich schade um die Zeit und den Aufwand ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.07.2006, 06:30 Uhr

zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren

FeeJai, auf dieses Urteil wird sich niemand berufen können, da es durch ein Amtsgericht ausgesprochen wurde. Es ist nicht maßgeblich für die Urteile anderer Gerichte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen sauber sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

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Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

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