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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 MuE
01.03.2006, 20:19 Uhr
Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Hallöle,
bin letztens mit meinem Dienstwagen auf Kopfsteinpflaster bei Schneematschglätte in ein im Kreuzungsbereich parkendes Fahrzeug gerutscht.
Sicherlich war ich mit meinen 15 - 20 km/h den Wetterverhältnissen nicht angepasst, somal mein Chef zu fein ist Winterreifen anzuschaffen. Aber das ist ein anderes Thema.
Fakt ist, dass ich in das Fahrzeug gerutscht bin. Ich bin noch in der Probezeit und fragte daher den Polizisten, der den Unfall aufnahm, was ich zu erwarten hätte.
Sein Kommentar waren 75 EUR, 3 Punkte und somit Nachschulung.
Nach Rücksprache mit meiner Fahrschule sollte das Bußgeld max. 35 EUR betragen !?
Habe jetzt seit Tagen gegoogelt und finde keinen vergleichbaren Fall.
Weiß einer von Euch was mich erwarten könnte?
Laut meinem Wissensstand kommen Punkte nur dann zu stande, wenn ich den Straßenverkehr grob fahrlässige gefährde, eine Rot-Fahrt begehe, jmd. die Vorfahrt nehme oder alkoholisiert unterwegs bin... nichts davon war der Fall...
Das Schreiben der Polizei habe ich bereits erhalten... wegen einer Sache werden mir ca. 5 §-Verstöße vorgeworfen... glaub dis geht böse aus :((

 MuE
01.03.2006, 20:34 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Also : "Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. Erläuterung: winterglatt"
§3 Abs. 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO, §24 StVG, 8.1 BKat, § 3 Abs. 3 BKatV, §19 OWiG
 DaRealAd
01.03.2006, 21:17 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Dann sind die 75 € korrekt. Zusätzlich kommen noch ca 25 € Gebühren und Auslagen dazu. Und du bekommst 3 Punkte in Flensburg. (Kannst du im Bußgeldkatalog auch selber unter der angegebenen Nummer 8.1 in Verbindung mit Anlage 4 nachlesen)
Dies ist ein A-Verstoß, deshalb wird irgendwann (kann etwas dauern) die Anordnung zum Aufbauseminar folgen und deine Probezeit wird verlängert.
Der Haufen an Paragrafen ist normal, das ist bei jedem Verstoß so, das hat nichts mit der Schwere zu tun.
 MuE
01.03.2006, 21:18 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Habe jetzt nochmal richtig gegoogelt und dieselben Verstöße gefunden. Die Person baute zwar einen Unfall auf einer Autobahn (in die Leitplanke), allerdings werden ihm genau dieselben Verstöße zu Lasten gelegt. Sein Bußgeldbescheid ging mit 35 EUR aus.
D.h. ich werd mich glaub ich Überraschen lassen müssen, ob meine Probezeit dies noch erhöht und meine Fleppen fliegen lernen.
Vielen Dank :-)
 MuE
01.03.2006, 21:23 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Hm... na danke DaRealAd -g-
Nun bin ich wieder verunsichert und verängstigt.... Ich glaub ich warts ab... mich ärgern hab ich scho und kann ich dann wenns soweit is immernoch. Is nur unverständlich... hätte ich auch bei Rot über die Ampel fahren können... Verstehe das "Rechtssystem" in diesem Punkt nicht... immerhin wurde niemand verletzt... naja... -sniff-
Thanks a Lot
 MuE
02.03.2006, 20:06 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Nene -g-
Aber in das Fahrzeug, welches ich schlitterte... das gehörte zu einem von der Polizei.
Stand nur leider nich dran, sonst hätte ich den nächsten genommen....
Aber mal eine andere Frage noch zusätzlich :
Das Fz. vom Unfallgegner stand an einer Mittelinsel (sone 3-ecksinsel)... ein Einhalten der 5 m zur Kreuzung ist dort selbst mit einem Smart schwer zu schaffen. Könnte mir das helfen? Glaube eher nich... nur das der dann evtl. noch eine OWI-Anzeige bekommt !?
 DaRealAd
02.03.2006, 23:38 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Nachträglich kannst du das ja nicht mehr beweisen, wenn du nicht entsprechende Fotos gemacht hast.
Ansonsten hätte es natürlich die Möglichkeit gegeben für dich das Falschparkens als Owi anzuzeigen, das kann jeder ... Aber warum willst du ihn dafür "bestrafen", dass du die Kontrolle über dein Fahrzeug verloren hast?
Haftungsmäßig bringt dir das nicht.
 MuE
04.03.2006, 11:34 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Hehe Heuschrecke... das habe ich bereits so getan... nur ohne Handkuss... soweit geht mein Arbeitsvertrag nu doch wieder nich.
Aber als er mir den Vorwurf machte "in nächster Zeit mehr nachdenken und aufpassen", steckte ich ihm, dass ich ja aufgrund der nichtvorhanden Winterräder ins Fahrzeug schlittern musste. Somal die Profile die drauf sind an den Flanken abgefahren sind (Mercedes-Krankheit !?)...
Nur was soll ich machen, wenn mein Chef sagt "FAHR!"... Der Arbeitsmarkt ist groß, wenn ich nicht fahre sucht er sich nen Deppen der fährt... :/
Eins hoffe ich zu mindest: Das ihn seine Versicherung schmeist :D
Ich danke Euch... hoffe Bußgeld hält sich in Grenzen... zur Nachschulung wollt ich noch nicht... ;(
Grüße aus Berlin
 MuE
04.03.2006, 22:12 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Naja... wir haben die Fahrzeuge als Neuwagen aus Spanien bekommen... Mercedes Vito 111 CDI oda so... sind im Januar aber so auch durch den TÜV gekommen... (also nu 2 jahre alt)... frag mich ob der besoffen war, aber nungut... man weiß ja nich welche kriterien die haben... ob die die flanken so interessieren oder nur die mittige profiltiefe...
jedenfalls hat mercedes die probleme (nebst bmw etc)... gerade weil sich die räder beim einschlagen schräg stellen.... naja, is auch keine wertarbeit mehr...
 MuE
01.07.2006, 14:01 Uhr
zu: Mit Dienstwagen in parkendes Fahrzeug geschlittert
Möchte mal gerne den Ausgang noch hinzufügen.
Hatte über meinen RA ja Einspruch eingelegt. Jetzt wurde das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. (ohne Verhandlung)
Glück gehabt!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren
Sie befinden sich in einer Einbahnstraße
Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten
Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln
Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln
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