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20.02.2006, 11:06 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

Die Frage was eingetragen werden muss, müssten Dir eigentlich die den Teilen beiliegenden Papiere beantworten. Da steht nämlich nicht nur drin für welches Fahrzeug die Teile vorgesehen sind, sondern eben auch, ob die Mitführung der ABE ausreicht oder ob eine Abnahme durch einen KFZ-Sachverständigen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.

Die korrekte Tieferlegung und die anderen Felgen sowie der Sportauspuff könnten u.U. schon einer fachlichen Begutachtung würdig sein. Immerhin ändert sich dadurch das Fahrverhalten/Abgasgeräusch.

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20.02.2006, 13:19 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

1 Tieferlegung 3,5 Cm

egal wie tief du brauchst ein prüfbescheinigung mitführen, aber ich würde es eintragen lassen ist einfacher.

1 Sportauspuff Ragazzon

muss zuglassen sein für deinen autotyp

1 Getönte scheiben Hinten

hinten kann man immer tönen. ist kein problem.
musst auch nicht eintragen. o.k. die sicht muss noch gewährleistet sein wenn nur ein aussenspiegel. ist aber heute selten.

1 Böser Blick

abe, reicht bei angeklebten

1 195 Stahlfelgen

was ist den lt. fahrzeugschein zulässig

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20.02.2006, 13:30 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

»hinten kann man immer tönen. ist kein problem.«

Zwar ist es zulässig, hinten eine Tönungsfolie anzubringen, wenn ein rechter Außenspiegel vorhanden ist, allerdings muss auch die Folie bauartgenehmigt sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung