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Bußgeld, Punkte, Probezeit
martinb
17.02.2006, 15:10 Uhr
geblitzt bei rot
ich war ca. 10 - 5 meter vor der Ampel entfernt als das scheiße ding umschaltete. die straße war leicht nass habe noch gebremst aber die räder haben blockiert und so bin ich dann mit ca 40 km/h über die Ampel gerutsch und wurde dann geblitz. Direkt 2 mal. Kann ich was dagegen machen oder nicht das ich was zahlen muss oder denn lappen vieleicht sogar abgeben muss?
Bitte um schnelle hilfe!!!
Danke schon mal im vorraus!!!!
durbanZA
17.02.2006, 15:41 Uhr
zu: geblitzt bei rot
Aaalso.
Nachdem Du das erste Mal geblitzt wurdest, hast Du dann angehalten oder bist Du rübergefahren?
Bist Du noch in der Probezeit?
Bußgeldkatalgo, TB-Nr. 132:
"Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt"
- Bußgeld 50 Euro (+ Gebühren ca. 25 Euro)
- 3 Punkte in Flensubgr
- bei Probezeit: Anordnung eines Aufbauseminares; Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot kommen 4 Punkte auf Dich zu, ein höheres Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
eisbaerorti
18.02.2006, 19:18 Uhr
zu: geblitzt bei rot
NACH dem bremsen noch it 40 km/h gerutsch bei 10 m Ampelentfernung heißt für mich:
NOCH MEHR BUßGELD weil überhöhte Geschwindigkeit!!!!!!
An jeder Ampel ist ein Zeichen unten dran (Bsp. "K7" o.ä.). Schreibs dir auf, merk dir die Zeit (möglichst sekunden genau) und geh damit zur Polizei. Wenn du TATSÄCHLICH mit blockierten Reifen gerutscht bist, sieht man das anhand der Bilder, dann KANNST du Glück haben...
Ansonstn einfach sagen, du warst es nicht, KANN JEDOCH zur folge haben, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Alex
18.02.2006, 21:34 Uhr
zu: geblitzt bei rot
@eisbaerorti
Ich würd mal sagen es geht nur einer deiner Vorschläge und nicht beide hintereinander. Ich kann doch nicht erst bei denen antanzen und mich mit dem Rutschen rausreden und wenn das nicht klappt sagen, dass ich es doch nicht war....so dumm sind die auch wieder nicht.
durbanZA
19.02.2006, 11:15 Uhr
zu: geblitzt bei rot
ähm... mit dem Ruchtschen kann man sich meiner Meinung nach gar nicht rausreden, das wäre eher ein Indiz für eine nicht den Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit.
"Ansonstn einfach sagen, du warst es nicht, KANN JEDOCH zur folge haben, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. "
Oder zu wieteren Kosten und Auslagen, wenn der Einspruch nicht anerkannt wird und der TE trotzdem als Fahrer identifiziert wird.
eisbaerorti
19.02.2006, 16:55 Uhr
zu: geblitzt bei rot
@Alex
JA NATÜRLICH NUR EINE DER BEIDEN MÖGLICHKEITEN, ICH SETZTE DIESE LOGIK VORAUS ! ! ! =o)
@durbanZA
Mir ist kein Fall bekannt (und ich habe TÄGLICH damit zu tun), wo das der Fall war, es sei denn das FOTO ist MEHR ALS EINDEUTIG und das ist in 95% der Blitzerfotos nicht der Fall...
durbanZA
19.02.2006, 18:28 Uhr
zu: geblitzt bei rot
cool, wo wohnst Du, da ziehe ich hin!
Wenn das so wäre, dann wäre Fahrverbote und Aufbauseminare in Deutschland Geschichte, weil jeder die Tat auf den schieben könnte, der sich eben noch ein paar Punkte leisten kann.
nein, torti, die sehen sich die Photos schon genauer an und ein Abgleich mit Photos vom Einwohnermeldeamt ist durchaus üblich.
In welcher Eigenschaft hast Du denn täglich damit zu zun?
Im Gegenteil, die Anordnung eines Fahrtenbuches ist bei Ersttätern (bzw. Erstversößen auf ein Fahrzeugkennzeichen) eher selten.
Alex, hat Deine Mutter eigentlich schon einen Anhörungsbogen erhalten?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?
Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren
Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
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